Abmilderung der Folgen von Covid-19 auf Immobilien- und Baubranche dringend notwendig
Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sind im Gesetzespaket auch zivilrechtliche Regelungen für Dauerschuld- und Mietverhältnisse aufgenommen worden. Für private und gewerbliche Mieter ist § 2 zum Moratorium einschlägig. Folgt man der Begründung zu § 2, müssen Privatmieter geeignete Glaubhaftmachungen vorlegen, dass durch Corona eine wirtschaftliche Notlage entstanden ist. Dies gilt für Gewerbemieter so nicht. „Wohnraummieter und Gewerbemieter müssen gleichermaßen mit geeigneten Mitten glaubhaft machen, dass das Aussetzen der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Gewerbemieter sollte ebenfalls die konkreten Auswirkungen der Pandemie nachweisen, ferner muss auch die Leistungsfähigkeit eines gewerblichen Mieters insgesamt zugrunde gelegt werden", fordert Klaus Beine, der Vorsitzende der Landesfachkommission Immobilien- & Baupolitik des Wirtschaftsrats Hessen."Trotz der für die nächste Zeit angekündigten Lockerungen für Wirtschaft und Gesellschaft werden die Corona-Folgen den Alltag von Unternehmen und Bevölkerung noch für lange Zeit prägen und auch einschränken. Wir sind weit entfernt von einer normalen Geschäftstätigkeit. Deshalb besteht weiter Handlungsbedarf. Lediglich der Verweis auf eine entsprechende Rechtsverordnung oder behördliche Verfügung reicht für Gewerbemieter nicht aus“, betonte Beine nach der jüngsten, virtuell abgehaltenen Sitzung der Landesfachkommission.
In der Bauwirtschaft wird zudem über mögliche Einschränkungen debattiert, wenn Materiallieferungen ausbleiben oder ein höherer Personalausfall entsteht. Die Folge könnten signifikante Verzögerungen sein, die eine Kettenreaktion auslösen: Auftraggeber können nicht abnehmen, Mieter können nicht einziehen, Finanzierungen geraten in Schieflage. Baubeteiligte, insbesondere Baufirmen und Generalunternehmer, können schadenersatzpflichtig gemacht werden. "In diesem Bereich bestehen keinerlei konkrete Pandemie-Regelungen", kritisiert Klaus Beine für die Landesfachkommission. "Es wären also aktuell die BGB-Regelungen anzuwenden, mit allen Folgen einer unter Umständen langwierigen Rechtsprechung, denn jeder Einzelfall liegt anders, muss aufgeklärt und entschieden werden. Wir fordern eine pragmatische Lösung. Zu denken ist an eine 'pauschale Corona-Behinderungsanzeige' für einen gewissen Zeitraum, die dann von jedem in der Kette der Baubeteiligten zu akzeptieren ist."