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Bericht
12.11.2019
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Die deutsche Gerichtsbarkeit ist exportfähig

Zur Frühstücksveranstaltung mit dem Thema „Exportprodukt Recht für den Finanzplatz Frankfurt“ lud das Netzwerk Finanzplatz Frankfurt des Wirtschaftsrates Hessen ein. Die Exporte von Finanz- und Rechtsdienstleistungen gehen historisch Hand in Hand. Um selbst ausländische Kunden bedienen zu können, hat der Finanzplatz Frankfurt daher ein Interesse an der Exportfähigkeit des deutschen Gesellschafts- und Vertragsrechts. Was muss passieren, damit mehr Parteien deutsches Recht als Vertragsgrundlage wählen?
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„Die Deutsche Gerichtsbarkeit ist weltweit wettbewerbsfähig. Darauf sollten wir stolz sein“, stellte Ulrich Wolff, Partner bei Linklaters Frankfurt heraus. Diese zu exportieren ist für den Finanzplatz Frankfurt, unter dem Gesichtspunkt der Ausgestaltung internationale Rahmenverträge, von besonders hohem Interesse. Keine andere Nation weise eine so „unabhängige, kostengünstige und effiziente Justiz“ auf. Doch um internationaler Vorreiter werden zu können, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Prof. Stefan Vogenauer, Direktor, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte betonte, dass die Deutschen insbesondere im Bereiche AGB-Recht führend sind. Er fordert: „Das deutsche Recht muss international attraktiver gemacht werden. Hierzu gehört der Bewusstseinswandel aller beteiligten Institutionen, unter anderem hin zu Verfahrenszulassungen der Strafkammern auch in englischer Sprache.“

Auch Dr. Wilhelm Wolf, Präsident des Landgerichts Frankfurt/Main plädiert für „Die Ermöglichung einer Kammer für englischsprachige Verhandlungen“, dies wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er betonte auch, dass die Ressourcen dafür längst geschaffen seien, es hinge bloß an der Umsetzung auf Bundesebene. „Das deutsche Recht ist in seiner Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit erstklassig, insbesondere in Asien hat die deutsche Rechtskultur einen hohen Stellenwert, welchen es auszubauen gilt.“

In einer abschließenden Betrachtung ist sich das Netzwerk einig, dass die Verbindung von Finanzdienstleistungen und Rechtsdienstleistungen wertvoll und nötig sind. Mit den entsprechenden Anpassungen könne die deutsche Rechtsordnung auch in 30 Jahren noch ein international angesehenes und wegweisendes Instrument sein.