Steueränderungen 2018
Nach Florian Hölzerkopf, Senior Manager bei PricewaterhouseCoopers GmbH, basiert die steuerliche Landschaft 2018 auf vier wichtigen Komponenten: Die Lizenzschranke, die Steuerfreiheit von Sanierungen für baufällige Unternehmensgebäude, Anhebung der Wertgrenzen für geringartige Wirtschaftsgüter und Sammelposten und Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnungen bei Weitervermietung und bei gemischten Verträgen.
Gerade bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Lizenzen lassen sich diese über die Staatsgrenzen leicht hinweg übertragen, sodass der Gesetzgeber steuerliche Maßnahmen nur schwer ergreifen kann. Bei Steuerfreiheit von Sanierungen für baufällige Unternehmensgebäude, gab Hölzerkopf zu bedenken: „Der Gesetzgeber sagt: Wir unterstützen gern in Not geratene Unternehmen, um ihnen einen geordneten Neuanfang zu ermöglichen, aber die Unterstützung soll nicht darüber hinausgehen bzw. das Unternehmen soll seinen eigenen Beitrag dazu leisten.“ Besonders bei Insolvenzverfahren verzichtete der Gesetzgeber auf die Besteuerung von Sanierungsgewinnen, was sich jetzt zu ändern droht. Prof. Dr. Tobias Taetzner, Partner bei PricewaterhouseCoopers GmbH wies darauf hin, dass dieser Sanierungserlass vom BFH als rechtswidrig erachtet wurde.