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Pressemitteilung 22.06.2020
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Wirtschaftsrat kritisiert die geplante Schaffung des Unternehmensstrafrechts scharf

"Die überbordende Belastung mittelständischer Unternehmen mit immer neuen Auflagen, Dokumentationsanforderungen bei immer drakonischeren Strafandrohungen entwickelt sich zunehmend zum negativen Standortfaktor", erklärt Margit Dietz.

Die Vorsitzende der Landesfachkommission Mittelstandspolitik, Margit Dietz, erklärt: „In einer Zeit in der die Wirtschaft und besonders der Mittelstand extrem unter den Folgen der Pandemie leiden, darf die Schaffung eines solchen Gesetzes nicht die Exit-Strategie der Bundesregierung sein“. Insbesondere für Unternehmen mit einem hohen Umsatz, aber niedriger Gewinnmarge, seien die geplanten Sanktionen eine Zumutung und kaum mit den verfügbaren Ressourcen zu bewältigen.

 

Sie macht deutlich, dass der Staat bereits breitgefächerte Möglichkeiten habe, Unternehmen bei Verstößen zu ahnden: „Wirtschaftskriminalität muss bekämpft werden, das ist keine Frage. Aber es gibt bereits jetzt eine Vielzahl wirksamer Sanktionen gegen Unternehmensfehlverhalten und -kriminalität. Die überbordende Belastung mittelständischer Unternehmen mit immer neuen Auflagen, Dokumentationsanforderungen bei immer drakonischeren Strafandrohungen entwickelt sich zunehmend zum negativen Standortfaktor und zeugt von einem offenbar tief sitzenden Misstrauen der Politik gegenüber dem Unternehmertum, das dringend abgebaut werden muss. Staatliche Unterstützung in der tiefsten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten sieht anders aus.“, so Margit Dietz.