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Bericht
07.03.2018
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Die EU-Datenschutzgrundverordnung - Was ändert sich für Unternehmen 2018?

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Am 25. Mai 2018 soll die neue EU-DSGVO in Kraft treten. Für Unternehmen und auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Zeitgleich tritt ein dazu gehöriges deutsches Ergänzungsgesetz in Kraft, das die DSGVO teilweise modifiziert und konkretisiert.

 

In Abstimmung befindet sich derzeit noch die EU-e-Privacy-Verordnung, die ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft treten soll und Internet- und Telemediendienste betrifft. Wesentliche Elemente des bisherigen BDSG werden zwar erhalten bleiben, dennoch wird es zukünftig einige Änderungen geben. Alle Unternehmen sind betroffen und die Dokumentations- und Meldepflichten werden zukünftig sehr umfangreich. Wie ist die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei besonderen Risiken für die erhobenen Daten zu bewerten?