Pressemitteilung 08.07.2026
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Statement zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum StromVKG

Statement der Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Berlin-Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt des Wirtschaftsrates

Die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands begrüßen ausdrücklich die von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie eingebrachte Beschlussempfehlung, die regionale Steuerung bei den Ausschreibungen zum StromVKG anzupassen. Die Regierungsfraktionen plädieren in ihrem Änderungsvorschlag dafür, den sogenannten „Netzbonus“ erst dann anzuwenden, wenn Standorte im netztechnischen Norden für ein Drittel des Ausschreibungsvolumens Zuschläge erhalten haben. Der Änderungsantrag entspricht damit der Forderung, welche die fünf Landesverbände bereits in ihrer Pressemitteilung vom 5. Juni 2026 formuliert haben.

Mit dem Instrument der regionalen Steuerung soll sichergestellt werden, dass der Zubau neuer steuerbarer Kraftwerke systemdienlich erfolgt, um auch künftig deutschlandweit einen stabilen Netzbetrieb gewährleisten zu können. Hierzu soll ein Drittel der neuen Kraftwerke im netztechnischen Norden und zwei Drittel im netztechnischen Süden entstehen. Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung der regionalen Steuerung besteht allerdings das Risiko, dass im Nordosten Deutschlands kein einziges neues Kraftwerk errichtet wird, obwohl gerade in Ostdeutschland aufgrund des Kohleausstiegs sukzessive Kraftwerke stillgelegt werden, die wichtige Netzdienstleistungen erbringen. Dieses Risiko wird durch den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen deutlich reduziert.

Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), mit dem der Zubau steuerbarer Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung angereizt werden soll, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am Mittwoch, dem 8. Juli, entscheidet der federführende Wirtschaftsausschuss über die Beschlussempfehlungen. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes sind für den 9. Juli 2026 vorgesehen. Die Verabschiedung des Gesetzes wird somit noch vor der Sommerpause angestrebt.

Die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands appellieren an die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses, dem Änderungsantrag zur regionalen Steuerung zu folgen.

Pressemitteilung vom 08.07.26