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Bericht
14.06.2020
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Corona und das Grundgesetz

Der sogenannte &bdquo;Lockdown&ldquo; während der Corona-Krise führte zu massiven Einschnitten des öffentlichen Lebens in Deutschland und zu Einschränkungen in den Grundrechten von Individuen. Kritische Stimmen wurden über die Zeit immer lauter. Der Wirtschaftsrat Niedersachsen diskutiert über die rechtliche Legitimität und Verhältnismäßigkeit der von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Regeln.<br />

mit Priv.-Doz.Dr. Alexander Thiele, Akademischer Rat a.Z., Institut für Staatslehre und Politische Wissenschaften, Universität Göttingen
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Zu Beginn der Webveranstaltung begrüßte Dirk Abeling, Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrates Niedersachsen, die anwesenden Gäste und Mitglieder sowie den Referenten und übergab die Moderation an den Sprecher der Sektion Südniedersachsen Jan Niklas Machunsky, Rechtsanwalt in der Kanzlei Machunsky & Künzle.

 

Zu Beginn seines Impulsvortrages gab der Staatsrechtler Dr. Thiele eine klare Einschätzung über die rechtliche Legitimität der durch die Corona Pandemie stattgefundene Reform des deutschen Infektionsschutzgesetztes ab. Es sei klar, dass die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Regeln mit Einschränkungen des Grundgesetzes verbunden waren, so Dr. Thiele. Das eine Regierung mit den durchgeführten Maßnahmen so stark in das Leben einer Gesellschaft eingreifen kann, erschien zu Beginn vorerst überraschend, begründe sich jedoch mit der Betrachtung des zweiten Artikels des Grundgesetzes.

 

Dr. Thiele merkte an, dass von allen in diesem Artikel aufgeführten Persönlichkeits- und Freiheitsrechten das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in diesem Kontext am stärksten gewichtet werden müssen.

 

In der weiteren Diskussion wurden auf die weiteren  Lockerungsmaßnahmen und die rechtlichen Nachwirkungen für Unternehmen und Betriebe sowie unter anderem auch über die neue Covid-Tracking App des Robert Koch Instituts eingegangen

 

 

 

 

/Verfasser: Maximilian Kamp