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Bericht
23.11.2023
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Heiße Debatte um Kalte Heizungen: Eine Veranstaltung über die GEG-Reform

Die Sektion Hildesheim veranstaltete eine Abendveranstaltung, zum Thema Gebäudeenergiegesetz und den zugehörigen Förderszenarien.
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Dipl.-Ing. Andreas Behrens, ein erfahrener Architekt und Energieberater, gab den thematischen Einführungsimpuls für die Veranstaltung.


Der Impuls beleuchtete den historischen Verlauf der Energieverordnungen. 

Die erste Wärmeschutzverordnung wurde bereits im Jahr 1977 eingeführt, gefolgt von einer ersten Reform im Jahr 1995. Im Jahr 2002 wurde die Energieeinsparverordnung verabschiedet, die bis zum Jahr 2020 Bestand hatte. Diese Verordnung legte ihren Fokus hauptsächlich auf die Gebäudetechnik statt ausschließlich auf die Gebäudehülle. 

Im Jahr 2008 wurde sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) erweitert, wobei zu dieser Zeit eine verbesserte Dämmung als ausreichend galt.


Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) bündelte ab 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Eine aktuelle Reform, die für 2024 angekündigt ist, erregt beträchtliche Aufmerksamkeit in der Politik und in der Bevölkerung.


Im Bestandsbau dürfen Heizungen eingebaut bleiben, solange sie funktionsfähig sind. Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und entweder weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Verbrauch haben, müssen ausgetauscht werden. Bis 2044 wird die Verwendung fossiler Brennstoffe vollständig eingestellt, ohne Ausnahmen. Das Ziel besteht darin, eine schrittweise Umstellung auf erneuerbare Energien zu erreichen, wobei Wasserstoff als neuer Hauptenergieträger im Fokus steht. Die Umstellung auf Wasserstoff erfordert auch eine Anpassung des Leitungssystems.


Die besondere Herausforderung dieser Reform liegt darin, dass sie primär politischen Zielen dient und möglicherweise wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Der erhebliche Mehraufwand durch die Novellierung des Gesetzes birgt das Risiko des Scheiterns. Zudem könnten die für geplante Fördermaßnahmen und bereits zugesagte Zuschüsse die notwendigen finanziellen Mittel des gescheiterten Nachtragshaushalts von mindestens 60 Milliarden Euro vermissen lassen. Dies hat zur Folge, dass bereits vier Förderprogramme ausgesetzt wurden, was zu erheblicher Planungsunsicherheit führt.


Die nachfolgende Diskussion ergab, dass Deutschland durch eine übermäßige Bürokratisierung und eine fragmentierte Zuständigkeitsstruktur als Wirtschaftsstandort an Boden verlieren könnte. Diese Situation wird zusätzlich durch die mangelnde Digitalisierung verschärft, die für die Bearbeitung von Bauanträgen von entscheidender Bedeutung ist.