Wirtschaftsrat der CDU e.V.: „Krankenhausreform reformieren – Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität der Versicherten in Gefahr!“
Hannover, 03.03.2025. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. übt scharfe Kritik Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach und fordert umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält handwerkliche Fehler und setzt falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für Patienten gefährden und die Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, substanzielle Verbesserungen vorzunehmen, um eine langfristige, nachhaltige und verfassungskonforme Krankenhausfinanzierung sicherzustellen.“ Denn Lauterbachs Weichenstellungen sind grundfalsch:
- Versorgungssicherheit in Gefahr – Fehlanreize durch Vorhaltepauschalen
Durch die Krankenhausreform der Ampelregierung erhalten Kliniken künftig Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsbezogen sind. „Dieser Mechanismus setzt völlig falsche Anreize“, kritisiert Steiger. „Es droht eine Abwärtsspirale in der Patientenversorgung. Der einzig richtige Weg wäre die Rückkehr zum alten Fallpauschen-System, diesmal mit auskömmlichen Pauschalen für die Krankenhäuser.“
Zudem kritisiert die Vorsitzende der Landesfachkommission Gesundheitswirtschaft, Adelheid May, dass die geplanten bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben für Leistungsgruppen den Handlungsspielraum der Länder erheblich einschränken. Eine regelmäßige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst könnte dazu führen, dass Krankenhäuser aufgrund formaler Kriterien aus der Versorgung ausgeschlossen werden, was insbesondere in ländlichen Regionen die Versorgungssicherheit gefährdet.
- Massive Zusatzbelastungen für Versicherte
Der Wirtschaftsrat sieht in der Krankenhausreform neue Kostentreiber zu Lasten der Versicherten. Die geplanten Maßnahmen werden die Beitragszahler mit Milliarden belasten. „Schon jetzt ächzen die Versicherten unter steigenden Beiträgen“, so Steiger. „Eine Krankenhausreform darf für die gesetzlichen Krankenkassen nicht zum Fass ohne Boden werden.“
Kritisch sieht der Wirtschaftsrat die Finanzierung des Umbaus der Krankenhausstrukturen über den geplanten Transformationsfonds. „Die Kosten den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden, ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Alle großen Transformationsprozesse sollten nicht von den Versicherten, sondern vom Bund getragen werden“, erklärt Steiger.
May weist darauf hin, dass trotz der vorgesehenen Refinanzierung von Tarifsteigerungen ab 2024 ein vollständiger Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 fehlt. Dies bringe viele Krankenhäuser an den Rand der Insolvenz.
- Bundesländer verlieren Gestaltungsspielraum
Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Einschränkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung, dass Krankenkassen ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern.
„Die geplante Vorhaltevergütung mit einem pauschalen Anteil von 40 Prozent erhöht den bürokratischen Aufwand, ohne die finanzielle Situation der Krankenhäuser nachhaltig zu verbessern“, so May.
- Finanzierung weiterhin unzureichend
„Ohne eine tragfähige Lösung bleibt die wirtschaftliche Basis vieler Kliniken gefährdet“, warnt Steiger. „Statt auf nachhaltige Maßnahmen setzt die aktuelle Regelung auf kurzfristige Ansätze, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.“
Zudem fordert May eine radikale Entbürokratisierung des Krankenhauswesens. Die bisherigen Vorschläge reichen nicht aus, um den bestehenden Dokumentations- und Prüfungsaufwand zu reduzieren. Vielmehr könnten neue Regelungen den bürokratischen Druck weiter erhöhen.
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt und wird diese der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es sein, die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, die Beitragsexplosion zu stoppen und die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sinnvoll nutzen
May begrüßt die geplante Einführung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, kritisiert jedoch, dass das vorgesehene Leistungsspektrum zu stark limitiert ist und die Finanzierung auf unsicheren Grundlagen basiert. Dies könnte die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen beeinträchtigen.
- Zuweisung der Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen sehr restriktiv
Krankenhäuser, insbesondere Fachkliniken, sollten besser in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen zu erbringen. Die bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und die erforderliche Personalstruktur müssen dabei realistisch, praxistauglich und flexibel anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.
Der Wirtschaftsrat fordert darüber hinaus eine gesetzliche Anpassung, die sicherstellt, dass Mindestvorhaltezahlen keine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Vorhaltevergütung sind. Die Krankenhausplanungsbehörden sollten umfassende Ausnahmeregelungen treffen können, um die flächendeckende Versorgung auch in strukturschwachen Regionen sicherzustellen.
„Wir brauchen mehr Flexibilität bei den Vorgaben, um die Leistungsfähigkeit und die flächendeckende Versorgung unserer Krankenhäuser zu sichern. Nur durch eine realistische und praktikable Ausgestaltung der Mindestvorhaltezahlen können regionale und sektorenübergreifende Lösungen ermöglicht werden“, betont Steiger.
„Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe erfüllt: die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Gesundheitsversorgung“, so Steiger abschließend.