Braunkohleausstieg 2030 auf dem Prüfstand: Wirtschaftsrat NRW fordert Marktbetrieb statt Reserve
Ein Weiterbetrieb in der Reserve verschärft die Probleme der zu hohen Strompreise in Deutschland und belastet Industrie und private Verbraucher.
Düsseldorf, 11. August 2026. Die Überprüfung des auf das Jahr 2030 vorgezogenen Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung in Nordrhein-Westfalen rückt näher. Zum 15. August 2026 steht die gesetzlich vorgesehene Überprüfung durch die Bundesregierung an. Aus Sicht der Landesfachkommission Energie und Nachhaltigkeit des Wirtschaftsrates Nordrhein-Westfalen deutet derzeit vieles darauf hin, dass die Voraussetzungen für einen vollständigen Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier im Jahr 2030 nicht rechtzeitig geschaffen werden können.
Das im Jahr 2022 vereinbarte Konzept für einen gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Jahr 2038 um acht Jahre vorgezogenen Braunkohleausstieg erweist sich damit zunehmend als zu ambitioniert. Insbesondere der notwendige Aufbau neuer steuerbarer Kraftwerkskapazitäten ist nicht in dem Umfang und in der Geschwindigkeit erfolgt, die für einen verlässlichen Ersatz der wegfallenden Braunkohlekapazitäten notwendig wären. Außerdem hat das Argument der nationalen Resilienz der Energieversorgung zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Für diesen Fall sieht die bestehende Regelung als Ersatzlösung vor, Braunkohlekraftwerke in einen Reservebetrieb zu überführen. Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist diese Variante jedoch markt- und kostenpolitisch problematisch. Im Reservebetrieb stehen die Kraftwerke dem regulären Strommarkt nicht mehr als Angebotskapazität zur Verfügung. Gleichzeitig müssen die Kosten ihrer Bereithaltung refinanziert werden und belasten über die Netzentgelte Unternehmen und private Haushalte. Die Verbraucher bezahlen damit für die Vorhaltung von Kraftwerkskapazitäten, ohne dass diese ihre mögliche preisdämpfende Wirkung am Strommarkt entfalten können.
Markus F. Schmidt, Vorsitzender der Landesfachkommission Energie und Nachhaltigkeit des Wirtschaftsrates Nordrhein-Westfalen, erklärt:
„Falls der weitere Einsatz dieser Kraftwerke aus unterschiedlichen Gründen erforderlich bleibt, ist es unbedingt notwendig, dass dies im kommerziellen Marktbetrieb geschieht.“
Gerade in Zeiten eines knappen Stromangebots können die Kraftwerke durch eine Ausweitung der verfügbaren Angebotskapazität eine preisdämpfende Wirkung entfalten. Dies gilt insbesondere für die Wintermonate. Ein kommerzieller Betrieb würde die Kraftwerke weiterhin in das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Strommarkt einbeziehen, anstatt ihre Kapazitäten ausschließlich außerhalb des Marktes vorzuhalten. Genau dies entsprach auch dem ursprünglichen Kohleausstiegspfad bis spätestens 2038.
„Ein Weiterbetrieb in der Reserve verschärft die Probleme der zu hohen Strompreise in Deutschland und belastet Industrie und private Verbraucher“, so Schmidt weiter. „Es kann nicht sein, dass Annahmen aus dem Jahr 2022, die sich heute als nicht tragfähig erweisen, am Ende als weiterer Kostentreiber für die eh schon hohen Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte führen.“
Für die Landesfachkommission ist deshalb entscheidend, den Kohleausstieg mit dem tatsächlichen Aufbau neuer steuerbarer Erzeugungskapazitäten zu synchronisieren.
Die bestehenden Regelungen mit dem Kraftwerksbetreiber sollten bis dahin entsprechend angepasst und stärker am ursprünglichen Ausgangsszenario orientiert werden.