Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen warnt vor technologischer Spaltung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Auch Fernwärmenetze würden aufgrund der hohen Investitionskosten abseits der Großstädte nur bedingt zur Verfügung stehen. „Gerade kleine und mittlere Kommunen werden mit der Erstellung eines solches Plans hoffnungslos überfordert sein“, prognostiziert Bauwens-Adenauer. Ist eine Kommune nicht in der Lage, fristgerecht eine Wärmeplanung vorzulegen, sollen die entsprechenden Gemeinden so behandelt werden, als läge eine Wärmeplanung vor. „Damit gilt für jeden in diesen Gemeinden ansässigen Hausbesitzer beim Heizungstausch unmittelbar die Pflicht zum Einbau einer auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basierenden Heizung – nicht nur ein Verstoß gegen die postulierte Technologieoffenheit. Dabei zerstört der Umbau der Heizungskeller im Hauruckverfahren vorhandene ‚graue Energie‘ und schafft wegen der aktuell noch unzureichenden Technik nur zweifelhafte Lösungen: Elektroheizungen. Die Gesamtbilanz des GEG ist fragwürdig“., kritisierte Bauwens-Adenauer.
„Für Millionen von Immobilieneigentümern von Bestandsbauten abseits der Großstädte verengen sich die technologischen Optionen damit auf das System Wärmepumpe oder die Biomasseheizung. Das führt direkt in die technologische Spaltung von Stadt und Land“, resümierte Bauwens-Adenauer. Die strikten Anforderungen des GEG an die Heizsysteme sollten daher nur dort vollumfänglich gelten, wo auch wirklich alle technologischen Optionen zur Verfügung stehen.
„Letztlich ist und bleibt das grüne Heizungsprojekt ein substanzieller Angriff auf das Eigentum, besonders im ländlichen Raum. Denn während in den Ballungszentren die Kosten einer in Folge des Heizungstausches erzwungenen energetischen Sanierung noch qua Wert der Liegenschaft abgefedert werden können, droht vielen Immobilienbesitzern auf dem Land der wirtschaftliche Totalschaden.“, warnte Bauwens-Adenauer.