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Pressemitteilung 01.08.2023
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Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen warnt vor technologischer Spaltung durch das Gebäudeenergiegesetz

Paul Bauwens-Adenauer: Robert Habecks Heizungsprojekt ist und bleibt ein Angriff auf das Eigentum – auch die NRW-Landesregierung ist gefordert"

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. fordert die Landesregierung auf, gegenüber der Bundesregierung auf eine grundlegende Überarbeitung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu dringen. „Das Heizungsgesetz forciert die technologische Spaltung von Stadt und Land, denn trotz der postulierten Technologieoffenheit bestehen für Millionen von Hauseigentümern de facto nur beschränkte Heizungsoptionen“, erklärte der Landesvorsitzende Paul Bauwens-Adenauer. „Wasserstoffgebiete etwa können realistischerweise nur punktuell existieren, denn die hohen Umstellungskosten bestehender Gasnetze auf Wasserstoffbasis, vor allem aber die Verfügbarkeit dieses Energieträgers, stehen einem flächendeckenden Einsatz entgegen.“ Vor diesem Hintergrund werde kein Energieversorger einem Gebäudeeigentümer eine Garantieerklärung zur Lieferung von Wasserstoff abgeben. Die wasserstofffähige Gasheizung existiere damit nur in der Theorie. 


Auch Fernwärmenetze würden aufgrund der hohen Investitionskosten abseits der Großstädte nur bedingt zur Verfügung stehen. „Gerade kleine und mittlere Kommunen werden mit der Erstellung eines solches Plans hoffnungslos überfordert sein“, prognostiziert Bauwens-Adenauer. „Vermutlich deshalb wurde in das Heizungsgesetz vorsorglich eine Fiktionsbescheinigung für die kommunalen Wärmeplanung hineinformuliert.“ Ist eine Kommune nicht in der Lage, fristgerecht eine Wärmeplanung vorzulegen, sollen die entsprechenden Gemeinden so behandelt werden, als läge eine Wärmeplanung vor. „Damit gilt für jeden in diesen Gemeinden ansässigen Hausbesitzer beim Heizungstausch unmittelbar die Pflicht zum Einbau einer auf mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basierenden Heizung – nicht nur ein Verstoß gegen die postulierte Technologieoffenheit, sondern eine prohibitiv teure Fiktion zu Lasten der Gebäudeeigentümer. Dabei zerstört der Umbau der Heizungskeller im Hauruckverfahren vorhandene ‚graue Energie‘ und schafft wegen der aktuell noch unzureichenden Technik nur zweifelhafte Lösungen: Elektroheizungen. Die Gesamtbilanz des GEG ist daher fragwürdig.“, kritisierte Bauwens-Adenauer. 


„Für Millionen von Immobilieneigentümern von Bestandsbauten abseits der Großstädte verengen sich die technologischen Optionen damit auf das mit erheblichen Zusatzinvestitionen verbundene System Wärmepumpe oder die Biomasseheizung. Das führt direkt in die technologische Spaltung von Stadt und Land“, resümierte Bauwens-Adenauer. Die strikten Anforderungen des GEG an die Heizsysteme sollten daher nur dort vollumfänglich gelten, wo auch wirklich alle technologischen Optionen zur Verfügung stehen. 


„Letztlich ist und bleibt das grüne Heizungsprojekt ein substanzieller Angriff auf das Eigentum, besonders im ländlichen Raum. Denn während in den Ballungszentren die Kosten einer in Folge des Heizungstausches erzwungenen energetischen Sanierung noch qua Wert der Liegenschaft abgefedert werden können, droht vielen Immobilienbesitzern auf dem Land der wirtschaftliche Totalschaden“, warnte Bauwens-Adenauer. „Der vom Bundesverfassungsgericht verordnete Zeitgewinn muss nun dringend genutzt werden, das Heizungsgesetz noch einmal in den Reparaturbetrieb zu schicken“, forderte Bauwens-Adenauer.