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Bericht
26.11.2020
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Aus den Ländern (Nordrhein-Westfalen) - Wolfgang Bosbach beim nordrhein-westfälischen Wirtschaftsrat

Digitaler Austausch zum Thema: Risiken und Nebenwirkungen der Corona-Politik
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Im digitalen Austausch diskutierte Wolfgang Bosbach mit den Mitgliedern und Gästen des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsrates aktuelle Probleme bei der Bewältigung zur Corona-Pandemie. Insbesondere der Wiederaufbau von essenziellen Produktionsstätten in Deutschland sowie das Beherbergungs- und Gaststättenverbot standen dabei im Fokus. Er betonte, dass die Möglichkeit einer Pandemie schon vor Jahren im Innenausschuss behandelt worden sei. Dennoch habe die Coronapandemie viele überrascht, da die Dynamik und Geschwindigkeit der Krise unterschätzt worden seien. Aber auch in der Abstimmung mit den Bundesländern habe es Probleme gegeben. Hierbei sei insbesondere das uneinheitliche Vorgehen der Länder herauszustellen.

 

Als ein zentrales Anliegen bei der Pandemiebekämpfung formulierte Bosbach den Aufbau von Produktionsstätten für essenzielle Güter wie Masken oder Medikamente in Deutschland. Es sei für die Bevölkerung schwer nachzuvollziehen, warum ein Land wie Deutschland in einer Pandemie keinen Zugriff auf Masken habe. „Dabei geht es nicht um die Beendigung von Globalisierung oder internationalen Handelsketten, sondern um vernünftige Vorsorge“, führte Bosbach fort. „Wenn wir allerdings Produktionsstätten in Deutschland aufbauen wollen, muss auch gewährleistet sein, dass die Ware zu realistischen Preisen abgenommen wird.“ Er betonte dabei, dass man nicht in Krisenzeiten einen Ausbau der Produktion im eigenen Land fordern dürfe, um dann nach der Pandemie wieder aus anderen Ländern günstig zu importieren.

 

Auch bei der Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen nimmt Bosbach den Bund und die Länder in die Pflicht. Insbesondere das Beherbergungs- und Gaststättenverbot sei für viele nicht nachvollziehbar. Die Betriebe hätten in Hygienekonzepte und Abstandsregeln investiert und seien nun dennoch geschlossen worden. Hier fehle es an einer klaren gesetzlichen Entschädigungsregelung.