Newsletter Kernenergie September 2024
Zeit für eine Bestandsaufnahme der Energiewende
Gerade wurde die Ampel bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen bis zur Unkenntlichkeit abgestraft. Die Wahrscheinlichkeit für ein weiteres Bestehen der Ampel oder gar eine Wiederwahl geht gegen Null. Das Eckpunktepapier zur „Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ der Bundesnetzagentur ist der wohl letzte Versuch das volatile und vom Verbrauch unabhängige regenerative Erzeugungssystem der Energiewende zu retten. Die Industrie soll demnach belohnt werden, wenn sie ihre Produktion der volatilen Erzeugung anpasst, d.h. produzieren wenn die Sonne scheint und der Wind weht. Das Stromsystem der Energiewende dient also nicht mehr den Stromverbrauchern, sondern die Verbraucher sollen dem System dienen.
Die neue energiepolitische Ausrichtung muss ein Klima schaffen, dass auch deutsche Unternehmen, insbesondere Energieversorger, ermuntert der Allianz von u.a. Frankreich, UK, Schweden, Polen und Tschechien beizutreten, die bis 2035 bis zu 5 Gigawatt und bis 2040 rund 20 Gigawatt SMR-Kapazität in installieren wollen, um für die 30er Jahre die Option Kernenergie auch in Deutschland wieder zu ermöglichen. Das dies möglich ist zeigt unser Nachbar die Schweiz. Die Regierung der Schweiz, der Bundesrat, hat am 28.08.2024 eine Gesetzesinitiative angekündigt, dessen wesentlicher Aspekt die Aufhebung des bestehenden Neubauverbotes für Kernkraftwerke sein soll, das Teil der in 2017 per Referendum beschlossenen Energiestrategie 2050 ist.