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Bericht
06.05.2020
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WIR für die PRAXIS "Kurzarbeitergeld und Arbeitsrecht aus der Praxis"

Egal, ob Sie ein großes oder ein kleines Unternehmen sind, die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von der Corona-Krise finanziell betroffen sind, ist hoch. Für viele Unternehmer, die zum ersten Mal mit einer Krise konfrontiert sind, ruft dieses Szenario zahlreiche praktische Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung und zu den Facetten der Kurzarbeit hervor.

Egal, ob Sie ein großes oder ein kleines Unternehmen sind, die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von der Corona-Krise finanziell betroffen sind, ist hoch. Für viele Unternehmer, die zum ersten Mal mit einer Krise konfrontiert sind, ruft dieses Szenario zahlreiche praktische Fragen zur arbeitsrechtlichen Gestaltung und zu den Facetten der Kurzarbeit hervor.
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Im Rahmen eine Videokonferenz haben wir mit Herrn Andreas Schlömer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender des Fachausschusses für Arbeitsrecht der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalts, Frau Ilona Lorenz, Personalreferentin der GfM-Gruppe und Herrn Matthias Freiling, Geschäftsführer der GfM Gruppe und Mitglied des Bundesvorstandes diskutiert und praktische Fragen beantworten können.

 

Rechtsanwalt Andreas Schlömer hält die Kurzarbeit für „eine angemessene Lösung zur Krisenbewältigung gerade in unsere Corona Zeit“. Er fügt weiter hinzu,  „dass es solche Anforderungen an den Mittelständler, an große Betriebe, an klein Betriebe und an den einzelnen Kämpfer in letzten 30 -40 Jahren nicht mehr gegeben hat“.  Die Arbeitsgeber können auf rechtliche Instrumente zurückgreifen, die sich in der letzten Jahrzehnten entwickelt haben oder die der Gesetzgeber in der letzten Monaten in verschiedenen Richtungen nachgesteuert hat und aus denen sich daher viele neue juristische Herausforderungen und Fragen ergeben.

 

Dabei gilt es zwingend zu beachten, dass „Zusätzlich vom sozialrechtlichen Voraussetzungen muss Kurzarbeit auch arbeitsrechtlich korrekt umgesetzt werden“, so der Experte. 

 

Frau Lorenz berichtete über das konkrete Beispiel der GfM - Gruppe, wie diese konkret in der Praxis mit den Anträgen auf Kurzarbeitergeld umgegangen ist, und fügt hinzu, dass „die Voraussetzungen in verschiedenen Bundesländern gleich seien, die Bearbeitungszeit jedoch variiert“.