7. Digitalisierungskonferenz
Diese hat sich diesmal dem Dreiklang aus Digitaler Verwaltung, Datenschutz und Informationssicherheit verschrieben. Eine einfach klingende, aber schwer zu komponierende Melodie, an welcher der Wirtschaftsrat in Sachsen, gemeinsam mit seinen Partnern, insbesondere dem Cluster IT Mitteldeutschland, schon lange arbeitet. Entsprechende Gesetzeswerke, wie die in aller Munde befindliche EU-DSGVO werden erlassen und haben Folgewirkungen für die gesamte Wirtschaft. Hier gilt es nun wiederum, den Kompromiss zwischen Datenschutz und freier Entfaltung der marktwirtschaftlichen Kräfte zu finden.
Seit mehreren Jahren prägen die Digitalisierung der Zivilgesellschaft und der damit in Gang gesetzte Strukturwandel die gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Diese Prozesse lassen sich von der sächsischen Wirtschaft nur durch eine tiefgreifende digitale Transformation bewältigen. Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 hat der Freistaat einen Weg des aktiven Handelns eingeschlagen. Dieser liefert sowohl die Grundlage für die Digitalisierung von Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger als auch für die Geschäftslagen der Wirtschaft. Der Freistaat Sachsen stellt damit einen neuen Digitalisierungsrahmen für die Wirtschaft zur Verfügung, der große Chancen, aber auch Risiken in sich trägt.
Thomas Popp, Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ging auf die Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung (Amt24) zum Bürgerportal in Sachsen ein und stellte das komplexe Konstrukt von Zuständigkeiten bezüglich des Datenschutzes dar. Bei länderübergreifenden Angelegenheiten, wie z.B. bei Schwerlasttransporten solle über gemeinsame digitale Bürgerportale der betroffenen Bundesländer nachgedacht werden, so der Amtschef.
Eine Bestandsaufnahme „Ein Jahr EU-DSGVO“ erhielten die Teilnehmer von Andreas Schurig, Sächsischer Beauftragter für Datenschutz, quasi aus erster Hand. Als einen klaren Fakt benannte Schurig die seit dem 25.05.2018 dramatisch angestiegenen Posteingänge in seiner Behörde. Insgesamt gibt es in Sachsen 6 verschiedene Gesetzeswerke, die sich mit dem Datenschutz befassen und welche eine Menge an Fragen aufwerfen. Bisher wurden allerdings noch keine EU-DSGVO-Bußgelder in Sachsen verhängt und auch die Befürchtung über rasant ansteigende Aktivitäten von Abmahnvereinen nach Inkrafttreten der EU-DSGVO haben sich nicht bewahrheitet.
Fakt ist jedoch auch, dass die EU-DSGVO eigentlich für Online-Konzerne gedacht war und dieser Verordnung bis heute eine KMU-Klausel zur Entlastung von Betrieben geringerer Größe fehlt. Hier fordert der Datenschutzbeauftragte Anregungen der Unternehmer ein. Der Wirtschaftsrat plädiert diesbezüglich für eine Entlastungsklausel des Mittelstandes in der Verordnung sowie für die konsequente Einführung nutzerorientierter Standards bei der Umsetzung der Digitalverwaltung im Sinne des OZG. Gut zu wissen ist, sobald ein "berechtigtes Interesse" für die Veröffentlichung von Fotos vorhanden ist, ist man datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.