Pressemitteilung zum parlamentarischen Verfahren zum StromVKG
Statement der Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des Wirtschaftsrates zum parlamentarischen Verfahren zum StromVKG
Das vom BMWE gewählte Instrument zur regionalen Steuerung (sog. „Südbonus“) lehnen wir in seiner derzeitigen Form ab.
Die Bundesregierung hat einen Kabinettsbeschluss zu einem Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) gefasst. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Ausschreibung steuerbarer Kapazitäten, die ab November 2031 in Betrieb genommen werden sollen, um die Stromversorgung abzusichern. Eine angemessene regionale Verteilung der neuen Gaskraftwerke innerhalb der Bundesrepublik ist dabei von besonderer Bedeutung.
Das vom BMWE gewählte Instrument zur regionalen Steuerung (sog. „Südbonus“) lehnen wir in seiner derzeitigen Form ab. Mit dem gewählten Ansatz geht eine erhebliche Benachteiligung von Kraftwerksstandorten im Nordosten Deutschlands einher. Es besteht sogar das Risiko, dass Standorte im netztechnischen Norden keinen einzigen Zuschlag erhalten, da Anlagen im netztechnischen Süden nach Bezuschlagung von zwei Dritteln des Ausschreibungsvolumens mit Bonus auch für das letzte Drittel uneingeschränkt mitbieten dürfen. Gerade im Osten Deutschlands werden aufgrund des Kohleausstiegs jedoch sukzessive Kraftwerke abgeschaltet, die dann für Netzdienstleistungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb fordern auch die vier Übertragungsnetzbetreiber, dass ein Drittel der neuen Kraftwerkskapazitäten im netztechnischen Norden entstehen muss. Es braucht im Nordosten Deutschlands neue steuerbare Kraftwerke, um auch zukünftig einen stabilen Netzbetrieb gewährleisten zu können. Diese Position unterstützen die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands ausdrücklich.
Sie fordern entsprechend, dass der „Südbonus“ erst dann zur Anwendung kommt, nachdem Standorte im netztechnischen Norden Zuschläge für ein Drittel des Ausschreibungsvolumens erhalten haben oder alternativ einen Korrekturfaktor, der dann greift, wenn zwei Drittel der Kapazitäten in den Süden Deutschlands gehen. So wird sichergestellt, dass die regionale Steuerung des Zubaus tatsächlich nach dem unter allen Übertragungsnetzbetreibern geeinten Ziel der ein Drittel/zwei Drittel-Verteilung erfolgt.