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Bericht
07.07.2021
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"Auf dem Weg zur sicheren elektronischen Identität? - Datenschutz, Chancen, Risiken"

Andreas Schneider, Referatsleiter, Referat Nicht-öffentlicher Bereich, Öffentliches Dienstrecht, Beschäftigtendatenschutz beim SÄCHSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN und Carmen Drobek, Referentin beim SÄCHSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN haben uns Einblick in die datenschutzrechtlichen Chancen und Risiken elektronischer Identitäten verschafft. Die elektronische Identität ist dabei generell im Spannungsfeld von Nutzbarkeit und Sensibilität der Daten angesiedelt.

Andreas Schneider, Referatsleiter, Referat Nicht-öffentlicher Bereich, Öffentliches Dienstrecht, Beschäftigtendatenschutz beim SÄCHSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN und Carmen Drobek, Referentin beim SÄCHSISCHEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN haben uns Einblick in die datenschutzrechtlichen Chancen und Risiken elektronischer Identitäten verschafft. Die elektronische Identität ist dabei generell im Spannungsfeld von Nutzbarkeit und Sensibilität der Daten angesiedelt.
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Die Digitalisierung schreitet in rasantem Tempo voran. Die Möglichkeiten, die dadurch entstehen, sind ebenso mannigfaltig wie die Risiken. Wir konnten uns intensiv dem Thema „Digitale Identität“ zuwenden und den Blick in die Zukunft wagen. Wie wäre es, wenn wir durch unser „Digitales Ich“ Wahlen und Volksentscheide quasi „per Mausklick“ durchführen könnten und die Ergebnisse würden in Sekundenschnelle feststehen? Wie wäre es, wenn wir eine elektronische Patientenakte hätten, die gespeichert auf dem Handy oder einem anderen Medium sofort für jeden Arzt einsehbar wäre?

Im Zuge von Corona wurde der digitale Impfnachweis (CovPass-App) eingeführt. Eines steht jedoch auch dabei fest: Diese digitale Identität muss vor allem unter Datenschutzaspekten sicher sein, damit sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann und fest steht auch, dass eine Beherrschung des Marktes digitaler Identitäten durch globale Plattformanbieter mit einem Verlust an Steuerungsfähigkeit für die deutsche/europäische Politik und Wirtschaft verbunden wäre. Ab September 2021 soll es eine digitale Kopie des Personalausweises auf dem Smartphone geben. Bis Ende 2022 sollen Bund und Länder verpflichtet werden, ihre Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten.

Die Anforderungen der Informationsgesellschaft, die Pandemie als Treiber der Digitalisierung sowie die hohe Erwartungshaltung an die Digitalisierung waren die Eckpunkte des Vortrages der beiden Referenten. Während die analoge Identität die Identifizierung von Personen in der realen Welt (z.B. durch Personalausweis) ist, so bezieht sich die digitale Identität auf die Identifizierung von Personen in der virtuellen Welt (z.B. elektronischer Personalausweis, digitale Unterschrift). Das Ziel auf dem Weg zur sicheren digitalen Identität muss eine gesamtheitliche Strategie und Kooperation von Staat und Wirtschaft sein. Wir haben uns sehr gefreut, dass zwei ausgewiesene Experten beim SÄCHSISCHEN DATENSCHUTZ-BEAUFTRAGTEN mit uns die damit in Zusammenhang stehenden Themenfelder beleuchtet haben. Ferner wurden auch die Themenfelder, Europäische digitale Identität (EUid-Brieftasche), elektronischer Personalausweis, die derzeit noch nicht DSGVO-konforme elektronische Patientenakte (ePA gibt es seit Anfang 2021), biometrische Daten sowie praktische Beispiele behandelt.

 

Wir bedanken uns sehr herzlich für den fachlichen Austausch.