Cookie-Einstellungen

Bericht
11.04.2022
Drucken

"Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht"

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege und im medizinischen Bereich gilt seit dem 16. März 2022. Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Rettungsdiensten müssen einen Impfnachweis vorlegen. Tun sie dies nicht, müssen die Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen über ein Portal eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt machen. Den Impfverweigerern könnten Sanktionen, wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.<br />

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege und im medizinischen Bereich gilt seit dem 16. März 2022. Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und bei Rettungsdiensten müssen einen Impfnachweis vorlegen. Tun sie dies nicht, müssen die Arbeitgeber innerhalb bestimmter Fristen über ein Portal eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt machen. Den Impfverweigerern könnten Sanktionen, wie Bußgelder oder Betretungsverbote drohen.
©None

In dieser hoch emotionalen Debatte über Ablehnung oder Zustimmung der Impfpflicht haben wir über unsere Landesfachkommission "Gesundheit" eine Standortbestimmung gewagt. Dazu hat unser Referent, Michael Junge, Vorsitzender des Sächsischen Pflegerates, einen dezidierten Einblick in die Thematik gegeben und erste Auswirkungen auf das von der Impfpflicht betroffene Pflegepersonal skizziert. Michael Junge ist ausgebildeter Kinderkrankenpfleger und hat zudem einen Master in Pflegemanagement. Der Sächsische Pflegerat setzt sich zusammen aus aktiven Pflegeberufsverbänden und arbeitet ehrenamtlich. So kann „die Pflege“ eine einheitliche Stimme in Sachsen entfalten. Es wird nicht nur die Altenpflege, auch die Krankenhauspflege - sprich die gesamte Pflege von Geburt bis zum Ableben im Pflegerat Sachsen behandelt.

Was nun die einrichtungsbezogene Impfpflicht anbelangt, so wurde vor dem Hintergrund der Ansteckung hoch vulnerabler Gruppen in Pflegeeinrichtungen anfänglich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht durch den Pflegerat befürwortet, aber unter der Prämisse der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, die jüngst vom Bundestag gekippt worden ist. Konsequenterweise müsste die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch fallen. In Sachsen sind aktuell tatsächlich ca. 18.000 Angestellte im sächsischen Gesundheitswesen als nicht geimpft gemeldet. Bei der vorherigen Schätzung des Sozialministeriums hätten dies 100.000 Angestellte betroffen, was bei einer Impfpflicht ein großes Personaldefizit bei einer geringeren Impfquote des Pflegepersonals bedeutet hätte. Die Landkreise verfolgen da unterschiedliche Ansätze, was auch nicht im Sinne einer geordneten Regelung ist und was zu Verwirrungen in der Thematik führt.

Derzeit ist unklar, wo der Ermessensspielraum des Gesundheitsamtes ist. Hier besteht auch ein Unterschied zwischen größerer Arztpraxis (kann auf eine Schwester verzichten) und Mitarbeitern auf einer Intensivstation (kann kaum auf Mitarbeiter verzichten). Es gilt, die Versorgungssicherheit mit medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten. Jetzt gibt es keine allgemeine Impfpflicht und die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist bis Ende 2022 befristet. Ungeimpfte Pflegekräfte können derzeit binnen zweier Monate die Impfung nachholen. Danach passiert eine Einzelfallprüfung, die für ca. 15.000 Angestellte zutreffen wird. Dazu muss der Arbeitgeber eine Stellungnahme abgeben. Anschließend erfolgt ein Betretungsverbot, eine Weiterarbeit unter Auflagen bzw. eine Geldbuße. Andere Staaten, wie z.B. Frankreich, haben die einrichtungsbezogene Impfpflicht früher eingeführt, aber davon bereits wieder Abstand genommen. Man darf sich zudem fragen, ob eine diesbezügliche Verpflichtung noch Sinn ergibt, wenn das Infektionsrisiko für Geimpfte und Ungeimpfte nahezu gleich hoch ist. Die Pflege ist personell seit Jahren unterbesetzt - jedweder Ausfall in dieser systemrelevanten Branche ist als negativ für die Versorgungssicherheit in der Pflege zu werten. Mit „Berufsverboten“ für Pfleger zu drohen, schadet insgesamt mehr, als es bringt.

Wir danken insbesondere unserem Referenten, Michael Junge, und allen Beteiligten, wie den KV Sachsen-Chef Dr. Klaus Heckemann, DAK-Sachsen-Chefin, Christine Enenkel u.v.m., ausdrücklich für deren Ausführungen und freuen uns auf eine Fortsetzung des Austausches in unserer Landesfachkommission unter Leitung von Matthias Jochmann.