Aus den Ländern (Sachsen) - "Die grüne Null" - Förderung des energieeffizienten Bauens für Selbstnutzer
Klimaneutralität bis 2045 – das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung im Kampf gegen den Klimawandel. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 verringert werden, bis 2040 sogar um 88 Prozent.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor für diese Zielerreichung sind Gebäude. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei Neubauten und Sanierungen besonders attraktiv. So profitieren private Haushalte und Unternehmer von Fördermitteln, die Mitarbeitenden von neuen Arbeitswelten sowie die Umwelt vom Klimaschutz. Die SAB bündelt dabei die BEG-Programme der KfW mit Förderungen durch den Freistaat Sachsen.
Gemeinsam konnten wir drei Szenarien betrachten: Erstens, den Neubau eines energieeffizienten Hauses; zweitens den Erwerb einer Bestandsimmobilie inkl. der energieeffizienten Sanierung, beides vorgestellt durch Christian Kaltofen, Operatives Kundenmanagement der SAB, und drittens die Förderung des energieeffizienten Bauens von Nicht-Wohngebäuden, veranschaulicht durch Horst Huppertz, Prozessmanager der Vollack GmbH & Co. KG.
Christian Kaltofen ist auf die Grundförderung „Familienwohnen“, mit einer Darlehenshöhe i.H.v. 50.000 Euro pro Kind inkl. einer Zinsbindung von 25 Jahren und einem Zins von 0,75 Prozent p.a. eingegangen. Für vor 1990 erbauten Wohnraum (Programm „Jung kauft Alt“) gibt es sogar noch Zusatzförderungen. Der Eigenkapitalanteil sollte dabei 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Fernerhin kann man dabei zinsgünstige SAB-Ergänzungsdarlehen aufnehmen.
Möchte man ein Effizienzhaus, orientiert am Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) errichten, kann man auf die BEG zurückgreifen. Maximal kann man damit 150.000 Euro gefördert bekommen. Bei einer Zinsbindung von 10 Jahren gilt ein Zinssatz i.H.v. 0,90 Prozent p.a. Dabei gilt, je höher die Energieeffizienz, des Neubaus, entsprechend höher kann das Fördermaximum ausfallen. Z.B. heißt „Effizienzhaus 40“, dass der Neubau einen 60 Prozent geringeren Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem herkömmlichen Referenzhaus (60 Prozent höherer Durchschnittsenergiebedarf) hat. Ähnliche Fördermöglichkeiten gibt es für die energetische Sanierung. Hier sind die Fördermöglichkeiten auf max. 60.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt. Als letztes Finanzierungsbeispiel hat Herr Kaltofen die Sanierung eines Einfamilienhauses angesprochen und dies anschaulich erläutert. Die SAENA berät kostenfrei über Energieeffizienz sowie deren Fördermöglichkeiten (Initialberatung, Bauherrenmappe, Energie-Experten in Sachsen) – diesen Service sollte man nutzen, falls man sich mit dem Gedanken energetischen Bauens bzw. Sanierens trägt.
Horst Huppertz ging auf Nicht-Wohngebäude ein. 13 Prozent der Nicht-Wohngebäude verbrauchen dabei 37 Prozent der Energie aller Gebäude. Entsprechend sind Gewerbegebäude ebenfalls Zielpunkt der BEG. In den nächsten 24 Jahren sollen 70 Prozent aller Gebäude mindestens dem Standard „Effizienzhaus 55“ entsprechen. Im Jahr 2025 soll der Standard „Energieeffizienzgebäude 55“ gelten. Bis 2030 soll der Gebäudesektor nur noch 67 Millionen. t CO2 ausgestoßen werden. Anhand von Praxisbeispielen konnte Horst Huppertz uns einen Einblick in die Fördermittel für Nicht-Wohngebäude geben. Im Vergleich zur KfW-Förderung (aus dem Jahr 2015) darf der Kunde beim Neubau von Gewerbeimmobilien durch die BEG (aus dem Jahr 2021) mit höheren Fördermitteln (bis zu 4,5fach höher je Quadratmeter) rechnen. Allerdings wurden die Anforderungen an die Energieeffizienz erhöht. Ein ähnliches Verhältnis gilt bei der energetischen Sanierung von Nicht-Wohngebäuden.
Das Gebäude allein reicht jedoch nicht aus - auch die gesamte Prozesstechnik muss energieeffizienter und angepasst werden. Seit Januar 2021 gilt eine CO2-Bepreisung („CO2-Steuer“). Diese steigt jährlich von 25 Euro prp Tonne in 2021 auf 55Euro/ pro Tonne in 2025. Auch vor diesem Hintergrund macht eine Sanierung bzw. ein energieeffizienter Neubau Sinn. Ökonomische Aspekte, ökologische Aspekte sowie soziokulturelle Aspekte prägen den Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne der BEG.
Wir danken den beiden Referenten sehr herzlich für deren Einblicke und Darstellungen. Der Wirtschaftsrat freut sich auf die Folgeveranstaltung, gemeinsam mit der SAENA im nächsten Jahr.