„Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) für Unternehmen“
Heute ging es insbesondere um die GRW-Förderung (Investitionszuschuss), den Digitalisierungszuschuss, den „Sachsen-Kredit Universal“ und um die Technologieförderung für KMU.
Katrin Gräfe, Kundenberaterin
der SAB (Foto:
Franziska Kessel - Quelle: SAB)
Aktuell sei ein Antragsrückgang bei den GRW-Zuschüssen zu verzeichnen, was mit der aktuellen Wachstumsschwäche der Wirtschaft in Zusammenhang zu bringen ist. Die Unternehmen halten über alle Branchen aktuell ihre Investitionen zurück, da Unsicherheiten und existenzielle Nöte, vor allem im gewerblichen Bereich kein positives Klima für Erweiterungen sind (Anm. des Verf.). Es lohne sich aber dennoch, so Katrin Gräfe, die GRW-Mittel mit guten Konditionen bis 2027 (aktuelle Fördereriode) lieber früher denn später zu nutzen, bis die nächste EU-Förderperiode 2028-2034 beginnt. Um die GRW-Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen mindestens 50T€ investiert werden – es geht dabei vor allem um Errichtungen, den Ausbau oder um die Diversifikation von Geschäftsprozessen. Die GRW-Förderung steht für Gewerbliche Unternehmen, für die Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen (IFE) zur Verfügung. Förderfähig sind Maschinen, Geschäftsausstattung, bauliche Investitionen aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter. Entweder werden Sach- oder Lohnkosten gefördert. Voraussetzungen für die Förderung sind die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen und mittlerweile auch Nachhaltigkeitskriterien – der max. Förderzeitraum beträgt 3 Jahre – die Mittel müssen 5 Jahre zweckgebunden sein. Zuerst muss immer ein Antrag bei der SAB gestellt werden und dies vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Aktuell hat Sachsen C- und D-Fördergebiete – die Höhe der Förderung hängt davon ab, in welchem Landkreis und mithin in welchem Fördergebiet das Unternehmen agiert. In allen Fördergebieten sind beispielsweise 20% Basisförderung für kleine Unternehmen möglich, die noch um weitere Förderungen erweitert werden können, wenn es sich um ein C-Fördergebiet handelt.

Fördermatrix der SAB, Auszug aus dem Vortrag von Katrin Gräfe (Foto: Wirtschaftsrat)
Der „Sachsenkredit Universal“ für Investitionen oder Betriebsmittel muss über die Hausbank beantragt werden und er ist bis max. 3 Jahre tilgungsfrei, wenn es um Investitionen geht – hier zudem sind bis zu 10% an Tilgungszuschuss möglich. Für Digitalisierungsvorhaben (Digitalisierungszuschuss) wird die erbrachte Fremdleistung des IT-Dienstleisters gefördert. Da sind für Kleinstunternehmen max. 60% der Kosten förderbar. Das gilt für erstmalige „Heranführungsprojekte“. Für Transformationsprojekte, die durch komplexe Prozesse gekennzeichnet sind, beträgt der Fördersatz 50%. Gefördert wird die Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung von Digitalisierungsvorhaben, aber auch Kosten für Schulungen und im Einzelfall aber auch Hardwarekosten. Hier gilt eine Mindestinvestition von 5.000€ - das Vorhaben sollte aber nicht länger als 12 Monate andauern. Für Innovationen gibt es u.a. die InnoPrämie als Förderinstrument. Externe Dienstleistungen für beispielsweise Tests, Programmierung, die das KMU selbst nicht abdecken kann, müssen eingekauft werden und können entsprechend gefördert werden. Ein Zuschuss von max. 40.000€ ist hier möglich.
Wenn ein „Innovationsassistent“ (MINT-Fachkräfteprogramm ist ein separates Programm) benötigt wird, so sind die für diese aufzuwendenden Personalkosten bis zu 3 Jahre förderfähig. Will man Innovationen in einem Team mit Hochschul-Absolventen durchführen, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten für mehrere Innovatoren im Personalbereich (MINT-Fachkräfteprogramm „InnoTeam“). Die Reduzierung von CO2 kann über das Programm „Energie & Klima“ gefördert werden. Voraussetzung ist hier, dass durch die neue Maschine bzw. Anlage CO2 gegenüber der Altmaschine eingespart wird. Je mehr das gelingt, umso höher sind die Fördersätze. Ersatzbeschaffungen können entsprechend mit bis zu 70% gefördert werden.
Wir danken Katrin Gräfe und auch Julia Süß, Start-Up-Beraterin der SAB und die für Gründer die erste Ansprechpartnerin ist, recht herzlich für die ausführlichen Informationen und bleiben in Kontakt.