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Pressemitteilung 08.03.2023
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Wirtschaftsrat Sachsen: Bundeswirtschaftsminister Habeck überfordert Eigenheimbesitzer und Wohnungsgesellschaften im Freistaat

Landesvorsitzender Dr. Dirk Schröter: Ideologische Pläne sind an Entrücktheit kaum zu überbieten

Dresden, Sachsen, 8. März 2023 - Der Landesverband Sachsen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. kritisiert die Pläne zum Verbot von Öl- und Gasheizungen des Bundeswirtschaftsministers. „Habecks Heizungs-Knock-out wird gerade in Ostdeutschland zu einem großen sozialen Problem. Die Investitionen werden nicht nur hoch sein, sondern oftmals auch schon sehr kurzfristig erfolgen müssen und dabei auf durchschnittlich geringere Vermögen treffen. Die Regierungspläne werden viele Familien und Besitzer von Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich überfordern“, sagt der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Sachsen Dr. Dirk Schröter.

Der Wirtschaftsrat Sachsen stellt die Umstellung der Wärmeversorgung auf klimafreundlichere Systeme als Öl und Gas dabei mit keiner Silbe in Frage. Zu kritisieren ist der erneut eingeschlagene Weg über Verbote und technologische Verengung - weil dies die Immobilieneigentümer überfordern wird und in der vorgeschriebenen Schnelligkeit auch faktisch nicht realisierbar sein wird. Dr. Dirk Schröter: „Hier werden die gleichen Fehler wie in der Energiepolitik begangen. Es wird ein sofortiger Ausstieg aus bewährten Technologien beschlossen, ohne dass ein schlüssiges, alternatives Gesamtkonzept vorliegt.“ Für Besitzer (z. B. Wohnungsgesellschaften) ist das Umrüsten der Heizungsanlage nach dem Stand der Technik nahezu unmöglich.

Gerade in den Kleinstädten und Dörfern Sachsens dominieren Wohnbauten, die vor 1919 errichtet worden sind, ein- bis zweischalige Mauerwerksbauten, oftmals aber klassische Fachwerkhäuser mit Strohlehm-Ausfachung, Holzbalkendecken. In Teilen Sachsens macht dieser Anteil sogar mehr als 50 Prozent des Wohngebäudebestands aus. „Sie können solche Gebäude mit vertretbarem Aufwand kaum energetisch so herrichten, dass diese etwa mit einer Wärmepumpe beheizt werden können. Und selbst wenn eine solche energetische Sanierung technisch überhaupt möglich ist, eine Einbeziehung teurer Fachberater mit entsprechender bauphysikalischer wie energetischer Kompetenz wird unumgänglich sein“, sagt Dr. Dirk Schröter.

Hinzu kommt: Viele Bürger in unserem Freistaat haben in den 1990er Jahren - oft unter großem finanziellem Aufwand - ihre Häuser von Braunkohle auf Öl- oder Gasheizungen umgestellt. Habecks Pläne sehen nun aber auch vor, dass sämtlichen Bestandsanlagen nach 30-jähriger Nutzung die Betriebserlaubnis entzogen wird. Das heißt: Eine in der großen Renovierungswelle Mitte der 1990er Jahre eingebaute Öl- oder Gasheizung darf bereits in zwei bis drei Jahren nicht mehr weiterbetrieben werden, egal ob sie defekt ist oder nicht. Dr. Dirk Schröter: „Das Problem des Heizungstauschs stellt sich damit gerade für ostdeutsche Immobilienbesitzer im Grunde schon morgen.“

Es gibt aktuell keine technisch wirklich praktikable Alternative. Kommunale Fernwärmenetze sind abseits der Großstädte so gut wie nicht vorhanden, damit bleibt für viele Altbaubesitzer einzig der Weg zurück zum alten Holzofen, nunmehr auf Pelletbasis - mit teuren Zusatzinvestitionen in Biomassekessel und Vorratsbehälter. „Ob das allerdings aufgrund der Feinstaubbelastung eines solchen Heizsystems einen wirklichen Beitrag zum Umweltschutz leistet, sei dahingestellt“, schlussfolgert Dr. Dirk Schröter.

„Die Pläne des Ministers sind an Entrücktheit kaum zu überbieten. Für viele Familien im ländlichen Raum werden sie das Aus für das einst von den Vorfahren errichtete Haus bedeuten – das kommt der Aufgabe von Tradition und von Identifikation mit der Heimat gleich. Wenn weder die vorgeschriebene Sanierung noch ein Abriss und Neubau wirtschaftlich tragbar sind, bleibt nur der Umzug in eine Mietwohnung“, befürchtet Dr. Dirk Schröter. Die Pläne Robert Habecks stehen wieder einmal für einen massiven Eingriff in das Eigentum. Dabei wird der aus der Regierungskoalition bereits zu vernehmende Ruf nach Streckung der Fristen oder Härtefallregelungen am grundsätzlichen Fakt der Vermögensvernichtung nichts ändern.