Statement zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum StromVKG
Die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands begrüßen ausdrücklich die von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie eingebrachte Empfehlung, die regionale Steuerung bei den Ausschreibungen zum StromVKG anzupassen.
Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des Wirtschaftsrates
Die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands begrüßen ausdrücklich die von den Fraktionen CDU/CSU und SPD in den Ausschuss für Wirtschaft und Energie eingebrachte Empfehlung, die regionale Steuerung bei den Ausschreibungen zum StromVKG anzupassen. Die Regierungsfraktionen plädieren in ihrem Änderungsvorschlag dafür, den sogenannten „Netzbonus“ erst dann anzuwenden, wenn Standorte im netztechnischen Norden für ein Drittel des Ausschreibungsvolumens Zuschläge erhalten haben. Der Änderungsantrag entspricht somit der Forderung, die die fünf Landesverbände bereits in ihrer Pressemitteilung vom 5. Juni 2026 formuliert haben.
Mit dem Instrument der regionalen Steuerung soll sichergestellt werden, dass der Zubau von neuen steuerbaren Kraftwerken systemdienlich erfolgt, um auch zukünftig deutschlandweit einen stabilen Netzbetrieb gewährleisten zu können. Zu diesem Zweck soll ein Drittel der neuen Kraftwerke im netztechnischen Norden und zwei Drittel im netztechnischen Süden entstehen. Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung der regionalen Steuerung besteht jedoch das Risiko, dass im Nordosten Deutschlands kein einziges neues Kraftwerk errichtet wird, obwohl gerade in Ostdeutschland aufgrund des Kohleausstiegs sukzessive Kraftwerke stillgelegt werden, die wichtige Netzdienstleistungen erbringen. Dieses Risiko wird mit dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen deutlich reduziert.
Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG), mit dem der Zubau von steuerbaren Kapazitäten zur Sicherung der Stromversorgung angereizt werden soll, befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Am Mittwoch, dem 8. Juli, entscheidet der federführende Wirtschaftsausschuss über die Beschlussempfehlungen. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes sind auf den 9. Juli 2026 terminiert. Eine Verabschiedung des Gesetzes wird folglich noch vor der Sommerpause angestrebt.
Die fünf Landesverbände des Wirtschaftsrates im Nordosten Deutschlands appellieren an die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses, dem Änderungsantrag zur regionalen Steuerung zu folgen.