Verwertung und Entsorgung von Mineralstoffen - Stand und Entwicklung in Sachsen
Aufgrund der Verknappung des verfügbaren Deponieraumes, stark steigenden Umweltauflagen und restriktiven Verhaltens der öffentlichen Auftraggeber gegenüber dem Einsatz von mineralischen Recyclingmaterialien (Verbraucherschutz) kommt es in Sachsen nämlich zu dramatischen Kostensteigerungen im Bau. Durch die Nutzung alternativer Materialien und Technologien im Hoch- und Tiefbau könnte dieser negativen Entwicklung entgegen gewirkt werden, legte Prof. Märtner in seinem Vortrag dar.
In keinem anderen Land Europas herrscht eine größere Regelungsdichte als in Deutschland und mithin in Sachsen, was die Abfallwirtschaft anbelangt. In aller Regel sind Bauabfälle, die beseitigt werden müssen, auch gefährlich, wohingegen Abfälle, die verwertet, also recycelt werden können, eher ungefährlich sind. Der Fokus lag jedoch auf mineralischen Baumaterialien, worunter Bodenmaterial (Boden und Steine), Bauschutt, Straßenaufbruch, Schlacken, Gleisschotter und Materialien mit organischen Anteilen verstanden werden. Dabei gehen ca. 75 Prozent der Abfälle aus Bodenmaterial (Abbruch, Rückbau) zur „Verwertung“ in zu schließende übertägige Bergbauareale. Beträgt die Recyclingquote bei Straßenaufbruch zum Beispiel 94 Prozent, so erreicht die Quote bei Bauabfällen auf Gipsbasis lediglich 5%. Hier gibt es also besonderen Nachholbedarf.
Insbesondere hinsichtlich der Mitteilung 20 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M20, https://www.laga-online.de) muss nach Ansicht von Prof. Märtner nachgebessert werden, was eine übersichtliche verordnungsgestützte Regelung anbelangt. Hier könne man sich am Beispiel Bayern orientieren und dessen Lösung in Sachsen adaptieren. Die hierzulande existierenden „Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial“, die bis Ende 2019 verlängert worden sind, greifen nach Märtners Ansicht zu kurz.
Der Freistaat Sachsen hat im Sinne seiner Nachhaltigkeitsstrategie aber bereits reagiert und am 22.02.2019 das Sächsische Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG) beschlossen, welches in seinem § 10 einen gewissen Recyclingvorrang beinhaltet, stellte Frank Heidan MdL als politischer Vertreter die Reaktion des Freistaates auf die bisher unzureichende Recyclingquoten im Bau heraus.
In der Diskussion konnten die Mitglieder und Experten u.a. über die Novellierung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (SächsABG), über eine Melde-App für wild lagernde Abfälle, über Deponieraum in Sachsen sowie über die Synchronisierung von Deponieklassen sprechen.
Wir danken Prof. Dr. Märtner, für seine Gastfreundschaft und den leckeren Imbiss in der M&S Umweltprojekt GmbH. Wir sehen der Fortführung des Dialogs mit der Landesregierung in Sachen Einsatz von Recyclingmaterialien im Bau hoffnungsvoll entgegen und verleihen unserem Dank insbesondere auch an Frank Heidan Ausdruck.