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Pressemitteilung 21.05.2018
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Aus dem Stromausfall in der Region Lübeck lernen

Im Nachgang zu dem vierstündigen Stromausfall in der Region Lübeck fordert der Wirtschaftsrat der CDU e.V., aus diesem Ereignis zu lernen. Dazu stellt der Landesvorsitzende Dr. Christian von Boetticher fest: &bdquo;Dieser Warnschuß darf in Zeiten von wachsenden Blackout- und Cyberwar-Risiken nicht ungehört verhallen.&ldquo; <br />

Das Innenministerium habe die Landkreise in Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2010 aufgefordert, ihre Katastrophenschutzpläne kritisch zu überarbeiten. Der Wirtschaftsrat habe im Jahr 2013 mit der anbrechenden Energiewende in einem Schreiben an das Kabinett Albig auf die wachsenden Risiken einer Kaskadenabschaltung im Zuge einer fortschreitenden Energiewende hingewiesen und gefordert, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. „Seitdem“, so Boetticher weiter, „ist im Land Schleswig-Holstein mit Ausnahme des Landkreises Pinneberg wenig bis gar nichts passiert.“


Nach der Auffassung des Wirtschaftsrates ist diese Tatenlosigkeit angesichts der weiter massiv ansteigenden Risiken grob fahrlässig. Neben Umsatzverlusten im Einzelhandel und Produktionsausfällen gehe es dabei auch um Menschenleben, denn beispielsweise sind Altersheime mit Beatmungsmaschinen und anderen lebenswichtigen Instrumenten nur in seltensten Fällen notstromgesichert. Zudem steige mit einer rasch fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche die gesellschaftliche Abhängigkeit von der Stromzufuhr dramatisch.  


Der Wirtschaftsrat weist zudem darauf hin, daß die Digitalisierung auch Risiken von Cyberwar-Attacken steigen läßt. Im schlimmsten Fall können solche Attacken dazu führen, daß die Rechnerinfrastruktur landesweit heruntergefahren wird und im Gegensatz zum Blackout-Szenario auch nach Wochen nicht wieder hochzufahren ist. „Wir wollen den Teufel“, so Dr. von Boetticher abschließend, „nicht an die Wand malen, aber wenn solche Risiken auch nur teilweise eintreten sollten, wird mit der Schadensersatz auch die Schuldfrage virulent. Politische Untätigkeit gepaart mit rechtzeitigen Hinweisen auf bestehende Risiken erscheinen als Rechtfertigungsposition dann jedenfalls nicht besonders  vorteilhaft, weder für den Politiker, noch für den Steuerzahler.“