Bericht
13.05.2026
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Die Einhaltung des Wohnraumversprechens ist für die Demokratie essentiell

Diskussionsveranstaltung der Sektion Neumünster zu den Auswirkungen des Bau-Turbo
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Wohnraum ist mehr als eine Frage von Quadratmetern, Genehmigungsfristen und Baukosten. Er ist eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe, wirtschaftliche Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unter diesem Leitgedanken kamen Mitglieder der Sektion Neumünster auf Einladung ihres Sprechers Jan Osterloh zusammen, um mit Frau Kathrin Teichert, Fachdienstleiterin Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Neumünster, über den sogenannten Bau-Turbo und seine Bedeutung für Wohnungsbauvorhaben in Neumünster zu diskutieren.

Zu Beginn ordnete Teichert den Anlass des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) ein. Hintergrund seien vor allem angespannte Wohnungsmärkte in urbanen Räumen: Bundesweit fehlten rund 1,8 Millionen Wohnungen, zugleich seien die Baukosten seit 2022 um etwa 40 Prozent gestiegen. Hinzu komme, dass klassische Bauleitplanverfahren häufig viel Zeit in Anspruch nähmen.

Für Neumünster zeichnete die Stadtplanerin jedoch ein differenziertes Bild. Der Wohnungsmarkt der Stadt gelte nach der gutachterlichen Bewertung des Landes Schleswig-Holstein nicht als angespannt. Neumünster habe in der Bewertung nach § 201a BauGB lediglich 3 von 16,5 möglichen Punkten erreicht. Gleichwohl bestehe auch vor Ort Handlungsbedarf: Das neue Wohnungsmarktkonzept zeige, dass bis 2040 ein Neubaubedarf von rund 3.180 Wohneinheiten bestehe – also etwa 200 Wohneinheiten pro Jahr.

Der Bau-Turbo soll in klar definierten Fällen schnell neuen Wohnraum ermöglichen, wenn noch kein Baurecht besteht, geeignete Flächen vorhanden sind und öffentliche Belange gewahrt bleiben. Frau Teichert erläuterte, dass § 246e BauGB als zeitlich befristete Experimentierklausel bis zum 31. Dezember 2030 angelegt ist. Gemeinden können damit unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts abweichen, ohne zuvor einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern. Entscheidend bleibt jedoch: Die Gemeinde verfügt über ein Vetorecht.

Als besondere Chancen nannte Teichert die mögliche Zeit- und Kostenersparnis durch den Wegfall aufwendiger Bebauungsplanverfahren. Flächen am Siedlungsrand könnten unter engen Voraussetzungen stärker in den Blick geraten. Für Vorhabenträger biete insbesondere die gesetzliche Drei-Monats-Frist eine bessere Planbarkeit, sofern Projekte frühzeitig mit Verwaltung und Bauaufsicht abgestimmt würden.

Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf dem Wohnungsmarktkonzept für Neumünster. Die Stadt profitiere von ihrer zentralen Lage zwischen Hamburg und Kiel, einer positiven Bevölkerungsentwicklung und einem moderaten Preisniveau. Zugleich bestünden strukturelle Herausforderungen: Große Wohnungen passten oft nicht zu kleineren Haushalten, preisgünstiger und barrierefreier Wohnraum sei knapp, und die demografische Entwicklung erhöhe den Bedarf an altersgerechten Angeboten.

Besonders gefragt seien deshalb flächeneffizientes Familienwohnen, preisgünstige und altersgerechte Wohnungen, komfortable barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen sowie alternative Wohnformen.

Frau Kathrin Teichert verwies außerdem darauf, dass bereits zahlreiche Projekte in Planung oder Umsetzung seien, die einen erheblichen Teil des prognostizierten Neubaubedarfs abdecken könnten. Dazu zählen unter anderem die ehemalige Lekkerland-Fläche, die ehemalige Scholtz-Kaserne, das Parkcenter, das ehemalige Stock-Gelände, das ehemalige AEG-Gelände sowie weitere Wohnungsbauvorhaben im Stadtgebiet.

Vor diesem Hintergrund müsse der Bau-Turbo so eingesetzt werden, dass er bestehende Planungen sinnvoll ergänzt und nicht zu einem Überangebot oder zur Vernachlässigung des Bestandes führt.

Zum Abschluss richtete Frau Teichert konkrete Empfehlungen an die Bauwirtschaft. Vorhabenträger sollten bestehende Grundstücke und Objekte frühzeitig auf Aufstockungs-, Anbau- und Umnutzungspotenziale prüfen, die Verfügbarkeit der Grundstücke sichern und bereits vor der formalen Antragstellung das Gespräch mit Bauaufsicht und Stadtplanung suchen. Das Zeitfenster bis 2030 sei begrenzt. Wer Projekte zwischen 2026 und 2029 qualifiziert vorbereite, könne von der Experimentierklausel profitieren – vorausgesetzt, dass Beschleunigung, städtebauliche Qualität und öffentliche Interessen berücksichtigt werden.

Die anschließende Diskussion zeigte, dass der Bau-Turbo für Neumünster kein Allheilmittel ist, aber ein wichtiges zusätzliches Instrument sein kann. Er kann Verfahren beschleunigen, Investitionen erleichtern und dringend benötigten Wohnraum ermöglichen. Zugleich bleibt die kommunale Steuerung entscheidend. Wohnungsbau wird damit nicht allein zur technischen Frage des Baurechts, sondern zu einer demokratischen Aufgabe: verlässlich, transparent und mit Blick auf die Menschen, die in Neumünster wohnen, arbeiten und bleiben wollen.

Jan Osterloh fasste es wie folgt zusammen: „Die Einhaltung des Wohnraumversprechens ist für den Fortbestand der Demokratie essentiell.“