„Die Finanzverwaltung sichert gerechte und transparente Besteuerung“
Für Unternehmer gibt es angenehmere Termine als eine Betriebsprüfung. Aber muss das Zusammentreffen von Unternehmen und Finanzamt überhaupt konfrontativ verlaufen? Wie lässt es sich vielleicht entspannen? Die Diskussionsveranstaltung der Sektion Segeberg fragte in diesem Zusammenhang „Wie kann eine wirtschaftsfreundliche Finanzverwaltung aussehen?“
Sektionssprecher Tomas Kleitsch stellte in seinen einleitenden Worten fest, dass sämtliche Vorgänge im Wirtschaftsleben in den vergangenen 10, 20 Jahren deutlich komplexer geworden seien. Die Frage sei, ob die Finanzverwaltung dieser gestiegenen Komplexität gerecht werde. Staatssekretärin Dr. Silke Torp vom Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein nahm den Ball dankbar auf. Ja, man sei organisatorisch und in Bezug auf die Digitalisierung gut aufgestellt, die personelle Situation sei aber – wie in vielen Bereichen – derzeit angespannt.
Die Staatssekretärin stellte von Beginn an klar: „Ziel der Finanzverwaltung ist Steuergerechtigkeit. Die Steuer muss gleichmäßig nach Recht und Gesetz festgesetzt werden. Hierfür setzen sich in Schleswig-Holstein täglich 3850 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte in den 17 Finanzämtern des Landes ein.“ Diese Aufgabe müsse auch angesichts einer Flut von Steuergesetzen umgesetzt werden, was für die Mitarbeiter mit zahlreichen Schulungen und Weiterbildungen verbunden sei. Um die Steuergesetzgebung nicht noch komplizierter zu machen, plädierte Torp in diesem Zusammenhang dafür, Unterstützungen für einzelne Branchen besser durch direkte Zuschüsse zu gewähren, statt Ausnahmen im Steuerrecht einzuführen.
Was kann besser laufen?
In der Regel verlaufen Betriebsprüfungen beidseitig konstruktiv und zielorientiert.
Um festzustellen, an welchen Stellen und bei welchen Themen es „Sand im Getriebe“ gebe, fänden unter anderem regelmäßige Sitzungen mit den Industrie- und Handelskammern sowie der Steuerberaterkammer und dem Steuerberaterverband statt. Aber auch die Unternehmen könnten ihren Teil dazu beitragen, dass Betriebsprüfungen schnell vonstattengingen. Hierzu zählte Dr. Torp insbesondere die zügige und vollständige Übersendung angeforderter Unterlagen und die schnelle Aufklärung von steuerlich relevanten Sachverhalten. Seitens der Finanzämter gebe es bereits die Zentralisierung einzelner Steuerarten in bestimmten Finanzämtern, wodurch Knowhow gebündelt und Einheitlichkeit gewährleistet sei. Auch zur Verbesserung der personellen Besetzung sei man tätig geworden: Derzeit wird eine Nachwuchskampagne gezielt auch in den Sozialen Medien ausgerollt, um mehr potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zu erreichen.
Angesprochen auf spezielle Service-Angebote der Finanzämter für Unternehmen, schränkte die Staatssekretärin ein, dass die Finanzbehörden rechtlich keine Beratungen anbieten dürften. Aber selbstverständlich würden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Betriebsprüfung konstruktiv begleiten. Und bei unterschiedlicher Rechtsauffassung bliebe schließlich immer noch der Gang vor das Finanzgericht.
Wer wird geprüft?
Bei der Frage, welche Unternehmen überhaupt zur Betriebsprüfung ausgewählt werden, verwies Dr. Torp auf unterschiedliche Faktoren (z.B. hohe Bareinnahmen) und Größenklassen (nach Umsatz, Gewinn etc.). Insgesamt werde die Fallauswahl seit einigen Jahren zunehmend risikoorientiert vorgenommen.
Die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung mit Unternehmerinnen und Unternehmern sei dabei an dem gemeinsamen Ziel einer schnellen und schwerpunktorientierten Prüfung ausgerichtet. Manche auf den ersten Blick nicht nachvollziehbare Handlungsweise ließe sich aber leider auch seitens der Finanzverwaltung nicht einfach ändern: Der unkomplizierte und schnelle Austausch via Mail beispielsweise sei aus datenschutzrechtlichen Gründen schlicht nicht erlaubt.