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Pressemitteilung 19.03.2020
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Stellungnahme des Wirtschaftsrates der CDU e.V. zur Einführung eines Mindestlohnes für Jugendliche

Nach der Auffassung des Wirtschaftsrates der CDU e. V. bricht ein gesetzlicher Mindestlohn mit den fundamentalen Prinzipien unserer seit Jahrzehnten auch international erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Mit ihm droht ein fataler Überbietungswettbewerb politischer Parteien, der die Tarifpartner entmachtet, die Tarifautonomie untergräbt und erst im konjunkturellen Abschwung seine negativen Wirkungen entfaltet.<br />

Nach der Auffassung des Wirtschaftsrates der CDU e. V. bricht ein gesetzlicher Mindestlohn mit den fundamentalen Prinzipien unserer seit Jahrzehnten auch international erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Mit ihm droht ein fataler Überbietungswettbewerb politischer Parteien, der die Tarifpartner entmachtet, die Tarifautonomie untergräbt und erst im konjunkturellen Abschwung seine negativen Wirkungen entfaltet.<br />

Der Wirtschaftsrat hatte schon vor der Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohnes eindringlich davor gewarnt, daß dieser diejenigen trifft, deren Arbeitsproduktivität unter dem Mindestlohn liegt, also insbesondere Berufsanfänger und Geringqualifizierte. Deshalb lehnt der Wirtschaftsrat die aktuelle gesetzliche Mindestlohnregelung in Deutschland nach wie vor strikt ab.

Auf dieser Grundlage kann der Wirtschaftsrat Schleswig-Holstein den Antrag des SSW für eine Ausweitung eines gesetzlichen Mindestlohnes auf Jugendliche nicht gutheißen. Gerade Jugendliche erhalten erste Berufs- und Beschäftigungserfahrungen, die neben den reinen Lohnbestandteilen je nach Art der Beschäftigung wertvolle Orientierungshilfen für das weitere Leben und die Berufswahl liefern. Auszubildende erhalten zudem eine Ausbildung, deren Wert gar nicht konkret zu schätzen ist. Hohe Mindestlöhne machen gerade solche Ausbildungen für Arbeitgeber unattraktiv, deren Wert für den Auszubildenden vor allem in den Ausbildungsinhalten und den späteren beruflichen Perspektiven liegt.

Neben den prinzipiellen Gründen für eine Ablehnung des Ansatzes und den absehbar negativen Auswirkungen auf die Ausbildungslandschaft scheint der Ansatz im übrigen weitgehend aus der Zeit zu fallen, denn der Wettbewerb um Arbeitskräfte und junge Auszubildende ist bereits sehr intensiv geworden und wird in Schleswig-Holstein zudem voraussichtlich noch bis zum Jahr 2030 immer weiter zunehmen. Unattraktive Angebote zur Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen haben deshalb gar keinen relevanten Markt. Ein gesetzlicher Mindestlohn verursacht nur neue Bürokratie und erhöht die Macht von Politikern auf die Lohnfindung in Deutschland, während sich Wirkungen im Sinne der Argumentation des Antragstellers kaum entfalten dürften bzw. bei spürbar greifenden Mindestlöhnen vor allem negative Folgen auf die Bereitschaft der Wirtschaft zur Beschäftigung und Ausbildung von Jugendlichen befürchten läßt./bz