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Pressemitteilung 18.07.2018
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Wirtschaftsrat fordert Generalrevision für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

&bdquo;Wir begrüßen den Vorstoß des Landes Schleswig-Holstein, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten `neu zu denken´&ldquo;, so der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates der CDU e.V. Schleswig-Holstein Dr. Christian von Boetticher. &bdquo;Allerdings ist der Vorschlag einer Zementierung der Gebührenhöhe auf dem aktuell hohen Niveau politisch mutlos und ordnungspolitisch inakzeptabel.&ldquo; Mit der notwendigen Konzentration auf das zwingende Mindestmaß eines öffentlichen Auftrags und einer qualitativen Filterung der Inhalte müsse eine kräftige Entschlackung der Rundfunkanstalten und parallel eine massive Absenkung der Gebührenhöhe einhergehen. &bdquo;Während die klassischen Fernsehzuschauer vergreisen, schauen Jüngere nur noch, was sie interessiert. Unsere öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten brauchen deshalb eine Generalrevision.&ldquo;, so Boetticher. <br />

Die Gründung eines Zweiten Deutschen Fernsehens im Jahr 1963 sei für den von Vielfalt und Pluralismus notwendig gewesen. Nach der Zulassung privater Sender in den 80er Jahren, der globalen Erreichbarkeit ausländischer Angebote und spätestens mit den rasch wachsenden „Pay per View“-Angeboten gäbe es inzwischen eine gewaltige Vielfalt. „Ein zweites deutsches Fernsehen erscheint vor diesem Hintergrund anachronistisch. Ist im Sinne des ursprünglichen Auftrags eine vollständige Gebührenfinanzierung noch zu rechtfertigen?“, fragt Dr. Christian von Boetticher.


Zunehmend überflüssig geworden seien ebenso Angebote von ARD und ZDF im Bereich Fiction, Unterhaltung und Sport, die inzwischen mehr Programmanteil in Anspruch nehmen als Informationssendungen. „Unterhaltungssendungen, die über den Grundversorgungsauftrag hinausgehen, sollten perspektivisch ebenso von der Gebührenfinanzierung ausgenommen und entweder eingestellt oder erfolgreich vermarktet werden.“ Damit könnten dann auch die atemberaubenden Einkaufspreise für Übertragungsrechte populärer Sportereignisse sinken, so der Landesvorsitzende weiter. Die durchschnittliche Zuschauerresonanz pro öffentlich-rechtlich ausgestrahlter Sendung ist seit Jahrzehnten stark rückläufig.


Eine gründliche Reform für die Sendeanstalten kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie durch einen deutlichen Abbaupfad bei der Gebührenhöhe flankiert wird. Dazu Dr. von Boetticher: „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Gebühr für jeden deutschen Haushalt bis zum Jahr 2025 auf unter 10 Euro sinken würde, um mal eine Zieldimension zu nennen.“ Immerhin lägen die Gesamtaufwendungen unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks derzeit über den addierten Aufwendungen der Sendeanstalten in Großbritannien und Frankreich. Von politisch verordneten Gebühreneinsparungen ausgenommen werden könnten ARD-Nachrichtensendungen, Deutschlandfunk, Phoenix sowie die Deutsche Welle, wobei der deutsche Auslandsfunk weiter zu stärken ist.  Investiert werden sollte nach der Auffassung des Wirtschaftsrates in die Qualitätskontrolle und den Korrekturmechanismus für die Informationsprogramme.

 

„Im globalen Informationswettbewerb ist die Glaubwürdigkeit eines Senders entscheidend. Verstöße sollten deshalb transparenter behandelt, wirksam sanktioniert und in der digitalen Öffentlichkeit konsequent korrigiert werden“, so der Landesvorsitzende. Der Qualitätsanspruch schließe die digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender mit ein. „Weniger ist auch hier mehr.“, so von Boetticher. Offene Kommentarfunktionen seien verzichtbar. Digitale Angebote sollten ohne Abstriche ebenso den hohen Maßstäben eines Qualitätsjournalismus genügen. Das sollte bei der Ausbildung und Einstellung von Journalisten für diesen Bereich besser als bisher beachtet werden.


Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse den Anspruch allerhöchster Glaubwürdigkeit in der Welt haben. Das funktioniere nur mit einer nachhaltig wirksamen Qualitätskontrolle. Auf dieser Grundlage gehöre das Verfahren der Programmbeschwerde auf den Prüfstand. „Es wäre wünschenswert, wenn die Argumente für Antworten auf Beschwerden nach dem Vorbild des Deutschen Presserates offengelegt werden würden. „Wenn die Qualitätsstandards sichergestellt sind, sollte auch eine freie Verwendung der Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im schulischen Kontext ausdrücklich erlaubt werden.“ so Dr. von Boetticher abschließend.