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Pressemitteilung 11.08.2023
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Wirtschaftsrat Schleswig-Holstein: Vorausschauende Rohstoffsicherung ist Klimaschutz!

Dr. Ulrik Schlenz: „Schleswig-Holstein kann sich mit Kies und Sand selbst versorgen“

Kiel, 11.08.2023:  Der Landesverband Schleswig-Holstein des Wirtschaftsrates der CDU e.V. sieht in möglichen Einschränkungen beim Abbau oberflächennaher Bodenschätze einen Standortnachteil und eine Belastung heimischer Unternehmen. Auf ihrer jüngsten Sitzung stellte die Landesfachkommission Immobilien- und Bauwirtschaft des Wirtschaftsrates zudem fest, dass die regionale Rohstoffgewinnung einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

„In Schleswig-Holstein stehen wir vor großen Herausforderungen und dem Problem, ausreichend Abbauflächen zu finden, um die Nachfrage nach heimischen Rohstoffen zu decken und damit die geplanten Infrastrukturmaßnahmen und sonstigen notwendigen Baumaßnahmen umsetzen zu können“, betont der Kommissionsvorsitzende Dr. Ulrik Schlenz, Vorstand der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig Holstein eG. Schleswig-Holstein sei in der Lage, seinen Bedarf an Kies und Sand selbst zu decken und so unnötige klimaschädliche Transporte zu vermeiden.

„Eine vorausschauende Rohstoffsicherung ist notwendig, um Überplanungen von Lagerstätten zu verhindern. So bleibt es im Bedarfsfall auch nach 10, 20 oder 30 Jahren möglich, auf die gesicherten Rohstoffreserven zuzugreifen“, so Schlenz. Während beispielsweise Bauwerke oder Gewerbebetriebe problemlos einige hundert Meter entfernt errichtet werden könnten, seien Gewinnungsbetriebe an vorhandene Lagerstätten gebunden. Der potenzielle Zugang zu den Lagerstätten müsse deshalb bei Abwägungsentscheidungen mindestens den gleichen, wenn nicht einen höheren Stellenwert erhalten, wie andere öffentliche Belange. Dies gelte auch im Hinblick auf die Energiewende. „Wo Photovoltaik liegt, kann kein Kies gewonnen werden. Umgekehrt ist dies durchaus möglich“, stellt Dr. Schlenz fest.

Hintergrund ist der Erlass über Anforderungen an den Abbau oberflächennaher Bodenschätze und die Verfüllung von Abgrabungen im Zuge der novellierten Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV).