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Pressemitteilung 20.12.2022
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Wirtschaftsrat warnt vor kommunalem Staatsversagen in Schleswig-Holstein

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Dr. von Boetticher: „Kein Gesetz, das kommunale Zuständigkeit berührt, ohne Aufgabenentlastung“

Der Landesverband Schleswig-Holstein des Wirtschaftsrates der CDU e.V. warnt vor einer Überlastungssituation der kommunalen Verwaltungen in Schleswig-Holstein im kommenden Jahr. Dazu der Landesvorsitzende Schleswig-Holstein Dr. Christian von Boetticher: „Bisher haben unsere Kommunalverwaltungen neue gesetzliche Aufgaben mit Personalaufbau aufgefangen. Das wird zukünftig nicht mehr funktionieren. Ausgebildete Fachkräfte sind inzwischen rar und werden demographisch bedingt noch knapper werden.“ Den Kommunen mussten schon die Aufgaben zur Bewältigung der Flüchtlings- und der Coronakrisen überwälzt bekommen, die beide nicht vorbei seien, und sie würden jetzt im Sozialbereich z.B. durch die KiTa- und zukünftig durch die Wohngeldreformen stark gefordert werden. Alleine letztere wird von unsere Kommunen in Schleswig-Holstein zu Hunderten neuen Sachbearbeitern führen.

„Was passiert, wenn die kommunalen Aufgaben munter weiter wachsen, aber das Personal dafür zukünftig fehlt und die inzwischen mächtigen Personalkörper mit dem Ende der Politik des billigen Geldes unter Haushaltsdruck geraten?“, fragt Boetticher. In der Konsequenz sollte vorerst kein Gesetz mehr, das kommunale Zuständigkeiten berührt, durch den Landtag gehen, falls es nicht mit einer kommunale Aufgabenentlastung einhergeht“, so Boetticher. Sonst riskiere man ein grassierendes Staatsversagen, was den Rechtsstaat und das Vertrauen in das Gemeinwesen untergraben würde. Die Gesetzesmacher in der Europäischen Union, des Bundes und des Landes müssten dringend umdenken und weitere Belastungen von Kommunen stoppen. Das gelte beispielsweise für das geplante Wohnraumschutzgesetz ebenso wie für viele andere Gestaltungswünsche im Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein.

Unterstützend für die Sozialverwaltung wäre es sinnvoll, die Einkommenssituation von Bürgern zwecks Bedürftigkeitsstatus bei den Kommunen zentral beim Finanzamt feststellen zu lassen. Da die Finanzverwaltung mit der Umsetzung des Grundsteuergesetzes für die kommenden Jahre leider bereits überlastet sei, wäre zu prüfen, ob ein solcher amtlicher Auskunftsdienst alternativ im Rahmen der KI-Strategie des Landes entwickelt werden könne.

 Kiel, den 20. Dezember 2022