„Die Krankenhausreform muss reformiert werden“
Wirtschaftsrat sieht Versorgungssicherheit und Beitragsstabilität der Versicherten in Gefahr
Kiel, 28.02.2025: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat von Beginn an scharfe Kritik an Lauterbachs Krankenhausreform geübt und fordert nach deren Verabschiedung nun umfassende Nachbesserungen. „Das Gesetz enthält handwerkliche Fehler und setzt falsche Anreize, die die Versorgungsqualität für Patienten gefährden und die Beitragszahler massiv belasten werden“, warnt der Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, Dr. Christian von Boetticher. „Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, substanzielle Verbesserungen vorzunehmen, um eine langfristige, nachhaltige und verfassungskonforme Krankenhausfinanzierung sicherzustellen. Die Krankenhausreform muss reformiert werden.“
Der Wirtschaftsrat kritisiert insbesondere die Vorhaltepauschalen, die Fehlanreize bieten und die Versorgungssicherheit gefährden; nötig ist vielmehr Rückkehr zum alten Fallpauschen-System, diesmal mit auskömmlichen Pauschalen für die Krankenhäuser. Auch die Finanzierung über den geplanten Transformationsfonds stößt auf Ablehnung: „Die Kosten den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen aufzubürden, ist nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Alle großen Transformationsprozesse sollten nicht von den Versicherten, sondern vom Bund getragen werden“, erklärt von Boetticher.
Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Einschränkung der Länderkompetenzen. „Die Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich Aufgabe der Länder. Wir fordern einen sofortigen Stopp der Zentralisierung der Krankenhausplanung. Nur die Länder können die Krankenhausplanung sachgerecht durchführen“, bekräftigt von Boetticher.
Zudem berücksichtige die Reform regionale Unterschiede nicht: Während in Ballungsräumen vielfach Überkapazitäten bestehen, führt die „kalte Strukturbereinigung“ in ländlichen Regionen zu einer wachsenden Unsicherheit in der Versorgung. „Der Bundesgesundheitsminister treibt bewusst eine schleichende, unkontrollierte Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft voran. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, umgehend ein Vorschaltgesetz zu verabschieden. Andernfalls droht ab 2025 ein unkontrolliertes Kliniksterben“, so von Boetticher weiter.
Krankenhäuser, insbesondere Fachkliniken, sollten zudem besser in die Lage versetzt werden, ihre Leistungen in Kooperation mit anderen Einrichtungen zu erbringen. Die bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und die erforderliche Personalstruktur müssen dabei realistisch, praxistauglich und flexibel anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.
„Wir brauchen eine Krankenhausreform, die ihre Kernaufgabe erfüllt: die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und finanzierbaren Gesundheitsversorgung“, so von Boetticher abschließend.