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Medienresonanz
19.08.2019
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Finanzministerin Heike Taubert spricht heute mit Vertretern der Wirtschaft und dem Wirtschaftsrat der CDU e.V. über die Finanzierung und Absicherung steigender Pensionsansprüche.

Zur Veranstaltung &bdquo;Thüringen Aktuell&ldquo;, organisiert von der Sektion Südthüringen des Landesverbands des Wirtschaftsrats der CDU e.V., ist auch die Thüringer Finanzministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin Heike Taubert zu Gast. Sie hält heute ab 17 Uhr einen Vortrag zum Thema: &bdquo;Finanzierung und Absicherung der steigenden Pensionsansprüche im Freistaat&ldquo;. <br />

Thüringer Finanzministerium Medieninformation
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Beamtenpensionen sind das Äquivalent zu Arbeitnehmerrenten. Anders als letztere, die aus Umlagen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert werden, werden die Versorgungsausgaben für Beamte und Richter aus allgemeinen Steuermitteln finanziert, ebenso wie die aktiven Gehälter der Staatsdiener.
Noch Anfang der 90er Jahre gab es in Thüringen, wie auch in allen anderen neuen Bundesländern, nur wenige Versorgungsempfänger, weil der Status des parteipolitisch neutralen Beamten oder Richters in der DDR nicht existierte. Seit der Jahrtausendwende wächst daher die Anzahl der Versorgungsempfänger stetig.
„Die Pensionsausgaben steigen in den nächsten Jahren als Folge der demographischen Entwicklung deutlich an. Mit dem von der aktuellen Landesregierung geschaffenen Thüringer Nachhaltigkeitsmodell und der vorhandenen Pensionsfondrücklage stehen uns aber haushaltswirksame Instrumente zur Verfügung, um die Finanzierung der künftigen Versorgungsausgaben zu bewältigen“, so Heike Taubert.

Taubert macht in ihrem Vortrag auch deutlich, von welch relativ geringer Basis die Zahlungen des Freistaats Anfang der 90er Jahre ausgingen. „In 1992 hat das Land für Pensionsleistungen gerade einmal 120.000 Euro gezahlt, im Jahr 2000 waren es schon 11 Mio. Euro, 2018 haben wir einen Gesamtbetrag von 226 Mio. Euro, mithin etwa 2,1% der Gesamtausgaben des Landes, aufgewendet“, so Taubert. Nach aktuellen Berechnungen der Landesverwaltung werden die Versorgungsausgaben bis zum Jahr 2040 auf etwa 1,03 Mrd. Euro ansteigen. Erst danach wird aufgrund der Altersstruktur ein Rückgang der Pensionsausgaben zu verzeichnen sein. In Thüringen vollzieht sich damit auch hier eine Angleichung an Haushaltsstrukturen, die in den alten Ländern bereits seit vielen Jahren bestehen.
Die Versorgungsausgaben werden im jeweiligen Landesetat als Teil der Personalausgaben eingeplant. Mit den Thüringer Pensionsfonds und dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell (Thüringer Gesetz zur finanzpolitischen Vorsorge für die Beamtenversorgung) sorgt die aktuelle Landeregierung vor. Laut Finanzministerium enthält der Thüringer Pensionsfond zum 31.12.2018 ca. 287 Mio. Euro. „Mit dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell tilgen wir außerdem seit 2018 für jeden neuen Beamten oder Richter, der ab dem 1.1.2017 in den Landesdienst getreten ist, 5.500 Euro Schulden jährlich. Dazu kommt noch eine Basistilgung. Durch die Schuldentilgung verringern sich natürlich auch die Zinszahlungen und damit entlasten wir den Haushalt langfristig“, erklärt die Finanzministerin.

Hintergrund:
Beamte und Richter im Landesdienst sind während ihrer aktiven Dienstzeit „kostengünstiger“ als Angestellte, weil das Land für Angestellte auch Sozialversicherungsabgaben zahlen muss. Diese Ausgaben entfallen für Beamte und Richter. Dafür muss der Freistaat aber für Beamte und Richter im Ruhestand aus dem Landeshaushalt die volle Beamtenpension begleichen. Zu den Versorgungempfängern gehören neben Beamten im Ruhestand auch Hinterbliebene.
Die Versorgungsansprüche der Thüringer Beamten und Richter sind im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) geregelt.