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Pressemitteilung 25.03.2020
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Gelder aus dem Rettungsschirm der Landesregierung müssen schnell und unbürokratisch für alle Betriebe verfügbar sein

Landesvorsitzender Mihajlo Kolakovic: Die Krise ist auch für Unternehmen über 50 Mitarbeiter existenzbedrohend

Landesvorsitzender Mihajlo Kolakovic: Die Krise ist auch für Unternehmen über 50 Mitarbeiter existenzbedrohend

Der Landesverband Thüringen im Wirtschaftsrat Deutschland unterstützt die geplanten und inzwischen zum Teil bereits auf den Weg gebrachten Hilfspakete der Landesregierung. Doch rät er auch zu notwendigerweise weitreichenderen Schutzmaßnahmen für den Mittelstand im Freistaat. „Bei der aktuellen Bedrohung durch das Coronavirus steht die Gesundheit und Sicherheit der Menschen an allererster Stelle. Dennoch kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die derzeitige Krise durch ausbleibende Aufträge und fehlende Umsätze die Existenz vieler vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen bedroht. Ebenso kurzfristig benötigen aber auch unsere Unternehmen ab 50 bis 500 Mitarbeiter Zuschüsse als erste Liquiditätshilfen“, appelliert Mihajlo Kolakovic, Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen im Wirtschaftsrat in Richtung Landeshauptstadt.

 

Mit sechs eigenen und darüberhinausgehenden Vorschlägen rät der Wirtschaftsrat zu weitreichenderen Insolvenzschutzmaßnahmen und damit zur Standortsicherung:

1.            sofortige und zinslose Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen mit Übernahme der Beitragszahlung durch den Bundeshaushalt für den Stundungszeitraum

2.            zügige Bewilligung der auf Bundes- und Landesebene Steuerstundungen

3.            Absehen von sonstigen Beitragszahlungen beispielsweise des Integrationsamtes

4.            Zügige und unbürokratische Bewilligung der Hilfskredite durch die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) mit Erleichterungen für die Kreditvergabe der Hausbanken der Unternehmen (befristete Abkehr von „Basel 2“)

5.            Eine Intermediär-Lösung für Kleinunternehmen und Selbständige für die Beantragung von KfW-Krediten. Dazu könnten Betriebe Expertise und verfügbare Infrastruktur von Wirtschaftsprüfern nutzen und so einen Prozess zur Auszahlung eines Vorschusses auf den Förderkredit einführen. Nach erfolgter Bonitätseinschätzung durch den Prüfer könnte bereits vor Abschluss der Kreditprüfung durch die Hausbank ein Vorschuss ausgezahlt werden.

6.            Stärkung des bewährten Instruments der Bürgschaft. Zehn Prozent des Risikos - das sogenannte Eigenobligo - verbleiben bei der Beantragung eines KfW-Kredits bei der Hausbank. Hilfreich wäre hier, wenn das Eigenobligo auch durch Bürgschaften oder andere Sicherheiten von dritter Seite - Gesellschafter oder Stakeholder wie Gründer und Management - erbracht werden kann.

7.            Kreditfondslösung für kleine Unternehmen und den gehobenen Mittelstand. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung ist hier nur ein erster Schritt. Es gilt die Finanzierungslücke bei den vielen Hidden Champions und Technologierführern zu schließen. Eine wählbare Mischfinanzierung durch öffentliche Hand und Privatsektor wäre ideal, um die Einhaltung marktwirtschaftlicher Prinzipien mit den bestehenden EU- Beihilfebeschränkungen zu verbinden. Die Zusammenarbeit zwischen Banken und Kreditfonds über bestehende Fondsstrukturen ist sofort umsetzbar und im institutionellen Bereich steht signifikantes Kapital für Kreditfondsstrukturen bereit. Verstaatlichungen von Unternehmen sollten das äußerste Mittel bleiben.

8.            Herstellung eines breiten politischen Konsenses für notwendige Nachtragshaushalte

„Es ist genau richtig, dass unser Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee jetzt mit der Bereitstellung von 1,5 Milliarden Euro ein nie dagewesenes Hilfsprogramm angekündigt hat. Zudem hat das Bundesparlament den 600-Milliarden-Rettungsfonds verabschiedet. Diese Maßnahmen müssen jetzt schnellstmöglich und vor allem unbürokratisch umgesetzt werden, damit sie schnell bei den Unternehmen ankommen. Das ist jetzt das allerwichtigste“, betont Mihajlo Kolakovic.

 

Gleichzeitig setzt sich der Wirtschaftsrat bei der Bundesregierung für eine zügige Umsetzung der Verlängerung der Antragspflicht bei eintretender Insolvenz von Unternehmen bis zum 30. September 2020 ein. „Betriebe benötigen liquide Mittel und den Rechtsschutz vor der Antragspflicht. Sie drohen sich sonst bei der Aufnahme von KfW-Krediten zu überschulden, wodurch sie in die Insolvenz rutschen würden. Das gilt es, unbedingt zu verhindern“, unterstreicht Mihajlo Kolakovic seinen Forderungskatalog.