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Mitgliedsbeiträge

Der Wirtschaftsrat finanziert sich ausschließlich durch die Beiträge seiner Mitglieder
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Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?

Der Satzung des Wirtschaftsrates entsprechend ergeben sich die Mitgliedsbeiträge seit 21. Juni 2016 wie folgt:

Für eine Firmenmitgliedschaft gilt eine an das jeweilige Mitglied gerichtete Empfehlung, sich an einer kapitalbezogen aufgebauten Beitragsstaffel selbst einzuordnen.

Bei einem Eigenkapital von

  • über € 75 Mio. wird ein Beitrag ab € 30.000,
  • über € 50 bis 75 Mio. wird ein Beitrag ab € 18.000,
  • € 25 bis 50 Mio. wird ein Beitrag von € 12.000,
  • € 5 bis 25 Mio. wird ein Beitrag von € 6.000,
  • € 2,5 bis 5 Mio. wird ein Beitrag von € 3.000,

empfohlen.

Der Mindestbeitrag für eine Firmenmitgliedschaft beträgt € 2.500.

Der Beitrag der persönlichen Mitgliedschaft beträgt mindestens € 980. In Ausnahmefällen kann ein Beitrag von mindestens € 500 vereinbart werden.

Der Beitrag für Senioren (nach Ausscheiden aus der hauptberuflichen Funktion und ab dem 65. Lebensjahr) beträgt mindestens € 200.

Der Beitragssatz der Mitglieder des Jungen Wirtschaftsrates beträgt mindestens € 200. Für Mitglieder des Jungen Wirtschaftsrates, die altersbedingt mit Vollendung des 35. Lebensjahres aus dem Jungen Wirtschaftsrat ausscheiden, und ordentliches Mitglied im Wirtschaftsrat werden, beträgt der Beitrag

  • für das erste folgende Kalenderjahr mindestens € 300,
  • für das zweite Kalenderjahr mindestens € 400,
  • für das dritte Kalenderjahr mindestens € 500,

Ab dem vierten Kalenderjahr sind auch ehemalige Mitglieder des Jungen Wirtschaftsrates uneingeschränkt gemäß vorstehend Ziffer 2. oder Ziffer 3. beitragspflichtig.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Die Beitragspflicht besteht jeweils für das volle laufende Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) und im Fall der Austrittserklärung auch für das Kalenderjahr, in dem die Austrittserklärung rechtswirksam wird § 6 (1) lit. b).

Für Mitglieder, die ihre Aufnahme in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres beantragen, reduziert sich die Beitragspflicht für das Beitrittsjahr auf die Hälfte des für sie geltenden Beitragssatzes.

Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum letzten Tag im Februar eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr zum Ende des auf den Monat der Aufnahmeentscheidung folgenden Monats.

Lesen Sie hier die vollständige Satzung des Wirtschaftsrates der CDU e.V.