Wirtschaftsrat der CDU kritisiert Überregulierung und mangelnde Marktnähe des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes

Der Wirtschaftsrat der CDU kritisiert den Entwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG). Der Entwurf sieht umfassende Änderungen an der gematik GmbH und ihrer zukünftigen Rolle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens vor. Zwar erkennt der Wirtschaftsrat die Notwendigkeit einer modernen Telematik-Infrastruktur zur Sicherstellung von Interoperabilität an, warnt jedoch eindringlich vor einer Verstaatlichung und Überregulierung. Der aktuelle Entwurf geht an den Bedürfnissen der Marktteilnehmer vorbei und behindert Innovationen, die durch den freien Wettbewerb erst möglich werden.
Eine zentrale Instanz, die Standards im Gesundheitswesen festlegt und deren Einhaltung überwacht, ist sinnvoll und notwendig. Doch der vorliegende Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus und greift zu stark in den freien Wettbewerb ein. Dies wird nicht nur innovative Lösungsansätze hemmen, sondern auch die Kreativität der marktwirtschaftlichen Akteure im Gesundheitswesen einschränken, die dringend gebraucht wird, um optimale Anwendungen für die Patienten zu entwickeln.
Das Gesundheitswesen ist angesichts wachsender Herausforderungen – von der demografischen Entwicklung bis hin zur steigenden Komplexität medizinischer Versorgung – dringend auf digitale Innovationen angewiesen. Nur durch den freien Wettbewerb können die besten Lösungen entstehen, die sowohl den Anforderungen der Leistungserbringer als auch den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.
Es darf nicht das Ziel des Gesetzgebers sein, durch einseitige Regulierungen und staatliche Eingriffe den Markt zu verzerren. Die geplante Digitalagentur darf nicht selbst Anwendungen entwickeln oder ausschreiben, sondern muss sich auf die Rolle eines neutralen Koordinators beschränken. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Innovationskraft und Flexibilität der Marktteilnehmer erhalten bleibt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen gefährden nicht nur die Innovationskraft, sondern auch die Sicherheit und Stabilität digitaler Anwendungen. Einheitliche Lösungen, die zentral von einer einzigen Instanz entwickelt werden, bergen das Risiko, bei technischen Störungen flächendeckend auszufallen. Eine Diversifizierung von Angeboten und Lösungen ist der einzig wirksame Schutz gegen solche Szenarien.
Der Wirtschaftsrat der CDU verweist auf die zahlreichen erfolgreichen digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen, die bereits heute von privaten IT-Anbietern entwickelt wurden. Diese Innovationen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben. Staatliche Einheitslösungen, wie sie durch den Entwurf des GDAG gefördert werden, könnten diesen Fortschritt jedoch gefährden.
Die derzeitigen Planungen gefährden die Innovationsfreude der Anbieter und verhindern notwendige Investitionen in die Entwicklung neuer Technologien. Ohne einen funktionierenden Wettbewerb werden wir keine maßgeschneiderten Lösungen für die Gesundheitsversorgung der Zukunft entwickeln können. Das schadet letztlich den Patienten, die von innovativen und effizienten Lösungen profitieren könnten..
Neben den wirtschaftlichen Aspekten sieht der Wirtschaftsrat auch rechtliche Bedenken im aktuellen Entwurf. Insbesondere die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, per Rechtsverordnungen weitreichende Kompetenzen und Aufgaben der Digitalagentur festzulegen, ohne dass der Bundestag involviert wird, ist ein massiver Eingriff in den demokratischen Prozess. Entscheidungen von solcher Tragweite müssen transparent und unter Beteiligung aller relevanten Akteure getroffen werden.
Es kann nicht sein, dass Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen für das gesamte Gesundheitssystem am Parlament vorbei getroffen werden. Ein demokratisches Gesetzgebungsverfahren ist unerlässlich, um die Interessen aller Beteiligten – von den Anbietern über die Leistungserbringer bis hin zu den Patienten – angemessen zu berücksichtigen.
Forderungen des Wirtschaftsrats:
1. Klare Definition der Aufgaben der Digitalagentur: Die Digitalagentur muss als koordinierende und standardsetzende Instanz fungieren, darf aber nicht selbst Anwendungen entwickeln oder in den Markt eingreifen.
2. Förderung des Wettbewerbs: Nur durch einen freien und fairen Wettbewerb können die besten und innovativsten Lösungen für das Gesundheitswesen entstehen. Eine staatliche Marktteilnahme muss strikt ausgeschlossen werden.
3. Diversifizierung statt Zentralisierung: Einheitliche Lösungen erhöhen das Risiko systemischer Ausfälle. Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, die eine Diversifizierung digitaler Angebote und damit die Ausfallsicherheit fördern.
4. Sicherstellung der Interoperabilität: Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Interoperabilität in enger Zusammenarbeit mit Herstellern und Anwendern entwickelt werden. Die Belastungen dürfen nicht einseitig auf die IT-Anbieter abgewälzt werden.
5. Demokratische Kontrolle: Entscheidungen von solcher Tragweite dürfen nicht durch Rechtsverordnung getroffen werden. Der Gesetzentwurf ist so zu formulieren, dass eine Ausweitung der Kompetenzen der neuen Agentur durch Rechtsverordnungen ausgeschlossen ist.