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Pressemitteilung 10.02.2025
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Wirtschaftsrat fordert Reform der Krankenhausreform

Wolfgang Steiger: Die nächste Bundesregierung hat die Pflicht, die Reform so nachzujustieren, dass ein unkontrolliertes Kliniksterben verhindert wird.

Berlin, 10.02.2025. Der Wirtschaftsrat übt scharfe Kritik an Lauterbachs Krankenhausreform und fordert umfassende Nachbesserungen. Seine Verbesserungsvorschläge hat der Wirtschaftsrat im engen Dialog mit privaten, kirchlichen und kommunalen Klinikbetreibern in einem Positionspapier gebündelt und wird dieses der neuen Bundesregierung vorlegen. Ziel muss es sein, die Versorgungssicherheit der Patienten zu gewährleisten, die finanzielle Stabilität der Krankenhäuser zu sichern, die Beitragsexplosion zu stoppen und die verfassungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.: „Das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz weist gravierende Schwächen auf, die sowohl die ökonomische Tragfähigkeit als auch die flächendeckende Versorgung gefährden. Die nächste Bundesregierung hat deshalb die Pflicht, die Reform so zu verändern, dass es nicht zu einem unkontrollierten Kliniksterben kommt. Dazu müssen komplizierte Regelungen zum Nachteil kleiner Kliniken noch abgewendet und eine solide und faire Finanzierung gewährleistet werden.“

Lauterbachs Weichenstellungen sind grundfalsch:

1. Versorgungssicherheit in Gefahr – Fehlanreize durch Vorhaltepauschalen

Durch die Krankenhausreform der Ampelregierung erhalten Kliniken künftig Vorhaltepauschalen, die nicht leistungsbezogen sind. Dieser Mechanismus setzt völlig falsche Anreize. Es droht eine Abwärtsspirale in der Patientenversorgung. Der richtige Weg wäre die Rückkehr zum alten Fallpauschalen-System, diesmal mit auskömmlichen Pauschalen für die Krankenhäuser. Sollten die Vorhaltepauschalen nicht gestrichen werden, muss die Vorhaltevergütung vollständig fallzahlunabhängig ausgestaltet werden, um Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen abzusichern.

2. Massive Zusatzbelastungen für Versicherte

Die Krankenhausreform darf nicht auf dem Rücken der Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden. Der Wirtschaftsrat erachtet die Ausgestaltung des Transformationsfonds nicht nur für ungerecht, sondern für verfassungswidrig. Die Umsetzungskosten der Krankenhausreform müssen vom Bund getragen werden. 

3. Bundesländer verlieren Gestaltungsspielraum

Besonders besorgt zeigt sich der Wirtschaftsrat über die Einschränkung der Länderkompetenzen bei der Krankenhausplanung. Die Regelung, dass Krankenkassen ab 2027 nur noch Leistungen bezahlen dürfen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes zugewiesen wurden, engt die Spielräume der Länder erheblich ein. Dies betrifft vor allem die Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten und in spezialisierten Fachkrankenhäusern. Die Krankenhausplanung ist verfassungsrechtlich Aufgabe der Länder. Der Wirtschaftsrat fordert einen sofortigen Stopp der Zentralisierung der Krankenhausplanung. Nur die Länder können die Krankenhausplanung sachgerecht durchführen. Darüber hinaus müssen die bestehenden Vorgaben für Leistungsgruppen und die erforderliche Personalstruktur realistisch, praxistauglich und flexibel anpassbar sein. Insbesondere sollte geprüft werden, ob die Erbringung verwandter Leistungsgruppen eine sinnvolle Ergänzung darstellen kann.

4. Finanzierung weiterhin unzureichend

Statt auf nachhaltige Maßnahmen, setzt die aktuelle Regelung auf kurzfristige Ansätze, die langfristig die Versorgungssicherheit gefährden.

Die Reform lässt regionale Unterschiede unberücksichtigt: Während in Ballungsräumen vielfach Überkapazitäten bestehen, führt die „kalte Strukturbereinigung“ in ländlichen Regionen zu einer wachsenden Unsicherheit in der Versorgung.

Eine Reform derart großen Ausmaßes kann und darf nicht über das Knie gebrochen werden. Es bedarf eines gut überlegten, ab- und ausgewogenen Transformationsprozesses, der gesetzlich geregelt sein muss, um das ansonsten ab 2025 drohende unkontrollierbare Kliniksterben zu verhindern.