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Pressemitteilung 10.03.2021
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Wirtschaftsrat warnt vor Verschärfung des Lieferkettengesetzes durch die EU

Wolfgang Steiger: Gerade nach der Corona-Krise muss die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft oberste Priorität haben

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt mit Blick auf die Beratungen des Europäischen Parlaments vor einer Verschärfung des Lieferkettengesetzes durch die Europäische Union. „Es ist grundsätzlich richtig, dass für das Lieferkettengesetz jetzt auf europäischer Ebene eine Regelung gefunden wird und nicht auf nationaler Ebene“, erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. „Schon vor der Corona-Krise hat sich der Wirtschaftsrat deshalb deutlich gegen einen deutschen Alleingang positioniert. Allerdings darf auch die EU mit Blick auf die pandemiebedingte Wirtschaftskrise nicht über das Ziel hinausschießen. Oberste Priorität muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft  gegenüber chinesischen und US-amerikanischen Unternehmen zu erhalten.“

Der Wirtschaftsrat befürchtet eine Benachteiligung von kleinen und mittelständischen Betrieben gegenüber großen Unternehmen. „Eine rechtssichere Überprüfung der gesamten Lieferkette ist insbesondere für mittelständische Familienunternehmen schlicht nicht darstellbar“, warnt Wolfgang Steiger. „Sie besitzen keine umfänglichen CSR-Abteilungen, geschweige denn das völkerrechtliche und politikwissenschaftliche Knowhow, das große Unternehmen aufbieten können. Es gilt zu verhindern, dass die EU mitten in der größten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte kleineren Betrieben mit dem Lieferkettengesetz ohne Not neue Steine in den Weg legt.“

Der Wirtschaftsrat appelliert deshalb an die Europäische Kommission, einen ausgewogenen Gesetzesentwurf vorzulegen. „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind wichtig und viele Unternehmen kommen diesen bereits in herausragender Weise nach“, ist Wolfgang Steiger überzeugt. „Statt immer neuer bürokratischer Vorgaben bräuchte die Wirtschaft jetzt dringender denn je ein Belastungsmoratorium – das muss bei den Beratungen berücksichtigt werden.