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WR-Info 23.01.2022
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Wichtigen Etappensieg bei der Erbschaftsteuer errungen: Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder regeln Lohnsummenproblematik

Wolfgang Steiger: Familienunternehmen müssen vor drohenden Nachversteuerungstatbeständen im Zuge der Unternehmensnachfolge bewahrt werden.

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. konnte ein weiteres Etappenziel seiner steuerpolitischen Agenda zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie auf Familienunternehmen erreichen, die im Rahmen einer Erbschaft- oder Schenkung auf Unternehmensnachfolger übergegangen sind. Durch den nun vorliegenden Erlass können die Finanzbehörden im Einzelfall auf die Nachversteuerung bei einer coronabedingten Unterschreitung der sogenannten Lohnsumme verzichten. „Mit diesem Etappensieg hat der Wirtschaftsrat bewiesen, dass er einen langen Atem auch bei steuerpolitisch schwierigen Themen hat. Doch bei all der Freude über den Erlass müssen wir auch darüber sprechen, dass die Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung an einigen Stellen zu restriktiv sind und wir eine Konkretisierung für das Vorliegen der Kausalität bei mittelbaren Auswirkungen einer verordneten Schließung benötigen“, erklärte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Hintergrund ist, dass die letzten großen Erbschaftsteuerreformen der Jahre 2009 und 2016 Verschonungsregelungen beinhalteten mit dem Ziel, Betriebsvermögen im Erbgang unter engen Voraussetzungen von der Belastung mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer freizustellen oder zumindest anteilig zu entlasten. Durch den coronabedingten Lockdown und die anschließenden Beschränkungen brachen die Gewinne und Umsätze vieler Unternehmen ein. Es kam vermehrt zum Auslaufen von Arbeitsverhältnissen oder dem Verzicht auf Saisonarbeitskräfte, so dass einige Unternehmen die notwendigen Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Verschonung nicht mehr erfüllen können und ihnen eine Nachversteuerung droht.

Dies war eine neue, besorgniserregende Situation, da erstmals seit Einführung des derzeit geltenden Erbschaftsteuerrechts für Betriebsvermögen im Jahr 2009 eine Krise größeren Ausmaßes zu finanziellen Problemen in vielen Unternehmen führt und der Fortbestand zahlreicher Familienunternehmen durch den Abfluss von Liquidität für die Erbschaftsteuer gefährdet wurde. Deshalb setzt sich der Wirtschaftsrat seit Beginn der Pandemie auf allen politischen Ebenen für eine Lösung dieser Problematik durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder ein. Unsere Präsidentin Astrid Hamker konnte diese Thematik bereits in der letzten Legislaturperiode auf oberster Politikebene bei Bundeswirtschaftsminister a.D. Peter Altmaier platzieren und legte damit den Grundstein für die nun vorliegende Lösung.

Ungeachtet dieses Etappenziels wird der Wirtschaftsrat sich weiterhin für notwendige Anpassungen im Erbschaftsteuerrecht einsetzen. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Lösung nicht zu restriktiv ausgelegt wird. Es wäre unzureichend, wenn ein Großteil der mittelbar betroffenen Branchen, die ebenfalls mit erheblichen coronabedingten finanziellen und wirtschaftlichen Einbußen zu kämpfen haben und deshalb die notwendige Lohnsumme unterschreiten, nicht von der abweichenden Festsetzung profitieren können und ihr Fortbestand dadurch gefährdet wird. Zudem ist es schon absehbar, dass eine Betrachtung der Zeiträume vom 1. März 2020 bis zum 30. Juni 2022 möglicherweise zu kurz greift. Hier sollte eine gewisse Flexibilität herrschen, so dass der Betrachtungszeitraum bei anhaltender Corona-Lage ad hoc ausgeweitet wird“, betont Wolfgang Steiger.