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WR-Info 09.02.2021
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Wirtschaftsrat warnt vor Zusatzbelastung bei der Erbschaftssteuer für Familienunternehmen

Wolfgang Steiger in der WELT: Mitten in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten droht vielen Betrieben eine Nachversteuerung

Dem Wirtschaftsrat der CDU e.V. warnt vor einer Zusatzbelastung bei der Erbschaftssteuer, da etliche Familienunternehmen im Generationenwechsel aufgrund des Lockdowns die notwendigen Voraussetzungen für die erbschaftsteuerliche Verschonung nicht mehr erfüllen können, sodass mitten in der schwersten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten eine Nachversteuerung droht. „Weil die Vermögen von Familienunternehmern fast komplett im Betrieb gebunden sind, müsste eine anfallende Erbschaftsteuer auch meist aus dem Betriebsvermögen finanziert werden“, sagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, der WELT.  „Damit würde dem Unternehmen massiv Eigenkapital entzogen oder es müsse über Kredite finanziert werden. Beides hat nicht nur Folgen für die Bonität des Unternehmens, sondern auch auf seine Fähigkeit in Arbeitsplätze, Anlagen und Produkte zu investieren. Hier muss die Politik zügig Vorkehrungen treffen, damit die Corona-Pandemie nicht zusätzliche negative Fernwirkungen auslöst“, so Wolfgang Steiger weiter.

Um das Damoklesschwert Erbschaftssteuer zu entschärfen, muss das Erbschaftssteuerrecht in drei wesentlichen Punkten angepasst werden: Erstens müssten Zeiträume, die von der COVID-19-Pandemie besonders schwer betroffen sind (also die Jahre 2020 und 2021) von der Lohnsummenbetrachtung ausgenommen werden. Zweitens sollten Betriebsveräußerungen, -aufgaben oder eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur insoweit zu einer Erbschaft- oder Schenkungssteuerbelastung führen, wie sich der erworbene Vermögenswert tatsächlich realisiert hat. Drittens wäre es geboten, die Regelungen zum „Alles-oder-Nichts-Test“ des §13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG verfassungsgemäß auszugestalten. Zudem müssen Vorbesitzzeiten aus Umwandlungs- und konzerninternen Übertragungsvorgängen bei der Bestimmung der jungen Finanzmittel bzw. des jungen Verwaltungsvermögens miteinbezogen werden. „Nur so kann gewährleistet werden, dass Familienunternehmen auch künftig als Motor für Innovationen und stabiles Rückgrat der deutschen Wirtschaft für Wohlstand und Arbeitsplätze sorgen“, ist Wolfgang Steiger überzeugt.

 

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