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Bericht
23.05.2024
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75 Jahre Grundgesetz: Eine nachbarschaftliche Umschau

Rund 120 Gäste kamen Ende Mai zu einer gemeinsamen Feier des Wirtschaftsrates der CDU e.V. und der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Jubiläum unserer Verfassung
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In den Räumlichkeiten von CMS Hasche Sigle in Stuttgart referierte zunächst Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts sprach über die Entstehung, den Aufbau sowie die Besonderheiten des Grundgesetzes. Anschließend begann eine Podiumsdiskussion mit dem Generalkonsul der Schweiz, Urs Schnider, dem Generalkonsul von Ungarn, Dr. András Izsák, dem Generalkonsul von Frankreich, Gaël de Maisonneuve sowie Prof. Dr. Kirchhof, in welcher der Jurist und die drei Diplomaten von Moderator Dr. Stefan Hofmann unter anderem nach ihrem Lieblingsartikel aus der deutschen Verfassung befragt wurden.

Dabei fielen die jeweiligen Antworten äußerst unterschiedlich aus. Während Dr. Izsák die Weitsicht von Artikel 23 lobte, der bereits 1949 die Möglichkeit einer Wiedervereinigung zwischen BRD und DDR einräumte, äußerte de Maisonneuve seine Zustimmung zu Artikel 20a, der sich mit dem Schutz der Umwelt beschäftigt und somit die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen erhalte.

Auch mögliches Verbesserungspotenzial des Grundgesetzes wurde diskutiert. So warb Schnider etwa für die verstärkte Nutzung von Volksabstimmungen, wodurch eine kurzweilige Debatte über den Nutzen derartiger direktdemokratischer Verfahren entbrannte.

75 Jahre Grundgesetz

Mehr Einigkeit gab es in Sachen Wiedereinführung der Wehrpflicht in Deutschland, da angesichts des russischen Angriffskrieges sämtliche Diskutanten diesen Schritt als notwendige Maßnahme ansahen. Eine starke deutsche Bundeswehr ist laut Schnider, Dr. Izsák, de Maisonneuve und Prof. Dr. Kirchhof dringend notwendig, um die Sicherheit Europas auch zukünftig bewahren zu können.

Danach sprachen die Teilnehmenden mit der Rolle des Patriotismus in Deutschland über ein kaum weniger kontroverses Thema. Sowohl Dr. Hofmann als auch Prof. Dr. Kirchhof waren sich in diesem Kontext einig, dass der Nationalstolz das Gemeinschaftsgefühl und das Engagement der Gesellschaft stärke. Allerdings müsse der Patriotismus in einem gesunden Maße gehalten werden und dürfe nicht etwa Problematiken wie die Abwertung fremder Kulturen mit sich bringen.

Abschließend sprachen sich alle Podiumsteilnehmer noch einmal für die Auseinandersetzung und die fortwährende juristische Beschäftigung mit unserem Grundgesetz aus.