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Pressemitteilung 12.06.2023
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Wirtschaftsrat Bremen fordert einen Sinneswandel in der Baupolitik

Müller-Arnecke: „Müssen Wohnungsmarkt- und Baukrise entschieden entgegentreten!“

Bremen, 12.06.2023: Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen der SPD, den Grünen und der LINKEN appelliert der Wirtschaftsrat Bremen für ein Umdenken in der Baupolitik. Der Landesvorsitzende Jörg Müller-Arnecke betont: „Im Bereich der Immobilienwirtschaft sind die Umsatzrückgänge inzwischen deutlich spürbar. Erschwerend zum konjukturellen Umfeld kommen die vermehrten Regulatoriken und Normen auf Bundes- wie auf Landesebene hinzu. Sie sorgen für tendeziell steigende Mieten und verlangen potenziellen Immobilienkäufern im Zusammenspiel mit den derzeit steigenden Zinssätzen eine enorme Kapitaldienstfähigkeit ab. Was in Programmen der politischen Parteien gut klingen mag – die Dekarbonisierung des Bauens oder das klimaneutrale Gebäude – erweist sich als schwer kalkulierbar und zugleich ungemein kostentreibend.“

Der Wirtschaftsrat schlägt daher steuerliche Erleichterungen vor. „Ein längst überfälliger Schritt ist der vollständige Erlass der Grunderwerbssteuer für die erste Immobilie von Privatpersonen und die Absenkung der Grunderwerbssteuer auf zwei Prozent für Gewerbetreibende. Zudem sollten Zinsen für Kredite zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich geltend gemacht werden können,“ so Müller-Arnecke.

Der Wirtschafstrat fordert außerdem:

·         Deutschland braucht eine Musterbauordnung. Alle Bauordnungen der Bundesländer müssen harmonisiert und in diesem Zusammenhang die Bauauflagen zurückgeführt werden.

·         Der Wirtschaftsrat Bremen begrüßt die Vorhaben des Bremer Senates zum seriellen Bauen. Es fehlt jedoch eine zügige Umsetzung, damit das Angebot an Wohnraum erhöht werden kann.

·         Festzulegen ist, dass die Entscheidung über einen Bauantrag binnen eines halben Jahres nach Antragstellung bzw. Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes vorliegen muss. Liegt die Entscheidung innerhalb dieses Zeitraums nichts vor, ist von einer Genehmigungsfiktion auszugehen.

·         Zudem muss die Möglichkeit einer linearen Sonderabschreibung ohne jegliche Bedingungen geschaffen werden. Um die Wohnungsbauziele und das Ziel der energetischen Sanierung zu erreichen, sollte über einen Zeitraum von fünf Jahren eine Sonderabschreibung von jeweils 20 Prozent pro Jahr für alle Investitionen möglich sein.

Jörg Müller-Arnecke: „Mit Blick auf die nachlassende Baukonjunktur und steigende Baukosten einerseits und den steigenden Wohnungsbedarf aufgrund der Zuwanderung andererseits muss alles dafür getan werden, private Bauherren und die Bauwirtschaft zu entlasten anstatt die Situation durch immer neue Vorgaben zu verschärfen. Gerade jetzt braucht es Deregulierung und Investitionsanreize.“