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Bericht
21.09.2020
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Aktuelle Finanzmarkthemen aus Perspektive der Deutschen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments

Gesprächskreis (Videokonferenz) mit Dr. Esther Wandel, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, und Markus Ferber MdEP, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung
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„Eine nachhaltige Finanzmarktarchitektur, eine stabile Finanzpolitik und Steuergerechtigkeit in Europa“ seien die Leitgedanken der Deutschen Ratspräsidentschaft im Bereich Finanzmarktregulierung, sagte Dr. Esther Wandel zu Beginn des Gespräches.

 

Wirtschaftsaktivitäten und Unternehmensstrukturen hätten sich auch durch die Digitalisierung stark verändert, die Corona-Pandemie habe zusätzliche Herausforderungen mit sich gebracht. Die europäische Steuerpolitik müsse daher modern und innovativ sein, um die wirtschaftliche Stärke Europas weiter fördern zu können und das Steueraufkommen der Mitgliedstaaten zu sichern. Die wachsende Mobilität von Bürgern, Unternehmen und Vermögen erfordere im Interesse der Vereinfachung der Besteuerung, dass die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zusammenwirken. Die Deutsche Ratspräsidentschaft hat im Programm vorgesehen die Amtshilferichtlinie zu überarbeiten. Dies diene auch einer wirksamen Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

 

Zum Thema MiFID Quick Fix sagte Markus Ferber, „das in Kraft treten von MiFID II im Januar 2018 war eine der größten regulatorischen Überarbeitungen der europäischen Finanzmärkte seit einer Generation. Als Eckpfeiler der Finanz- und Regulierungsarchitektur der EU zielte sie darauf ab, den europäischen Kapitalmärkten mehr Transparenz und Dynamik zu verleihen und das Vertrauen in die Branche im Gefolge der Finanzkrise wiederherzustellen. Mit der derzeitigen allgemeinen Überprüfung der Richtlinien sollen schnell Anpassungen vorgenommen werden, die darauf abzielen, die wirtschaftliche Erholung von der Covid-19-Krise zu unterstützen“, erläuterte Markus Ferber. Generell setze er sich für Anpassungen bzw. Änderungen ein, die den Bürokratiesaufwand für den Finanzsektor verringern.

 

Darüber hinaus bemühe sich die Deutsche Ratspräsidentschaft die Kapitalmarktunion weiter zu vertiefen, um kapitalmarktbasierte Finanzierung zu fördern und um den europäischen Kapitalmarkt weiter zu integrieren und international wettbewerbsfähiger zu machen. Dies diene einer besseren Finanzierung der Realwirtschaft sowie strategischer Investitionen.

 

Die fortschreitende Digitalisierung des Finanzdienstleistungssektors eröffne zusätzliche Chancen für neue Geschäftsmodelle, Produkte und Anbieter. Mit ihr gingen aber auch Risiken einher und sie führe zu starken Veränderungen des Marktes. Dies mache regulatorische Anpassungen erforderlich. Mit der perspektivischen Schaffung einer digitalen Finanzmarktunion könne man bestehende Hemmnisse für grenzüberschreitende digitale Finanzdienstleistungen abbauen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.