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Bericht
17.01.2021
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Aus den Ländern (Brüssel): Green Deal: Lieferketten müssen umweltfreundlicher werden

Lucrezia Busa, Kabinettsmitglied von EU-Kommissar Didier Rynders, stellt die Initiative der EU-Kommission vor
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Der Wirtschaftsrat in Brüssel hat einen virtuellen Gesprächskreis zur nachhaltiger Unternehmensführung und dem europäischen Lieferkettenschutzgesetz mit Lucrezia Busa, Kabinettsmitglied des EU-Kommissars für Justiz, Didier Reynders, zuständig für Gesellschaftsrecht, und Dr. Susanne Knöfel, stellvertretende Referatsleiterin für Gesellschaftsrecht, Generaldirektion für Justiz, Europäische Kommission organisiert.
 
Nach einer kurzen Vorstellung der Referenten und Einführung in die Thematik durch die Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Industrie“, Anne Hansen, Head of Economic and Legal Policy, Daimler AG, EU Corporate Representation, stellte Lucrezia Busa die Initiative der Europäischen Kommission für nachhaltige Unternehmensführung vor. Lieferketten müssten umweltfreundlicher werden, um die Ziele des Green Deal zu erreichen, erklärte Busa. Zusätzlich habe die Covid-Krise die Defizite langer und komplexer Wertschöpfungsketten noch deutlich gemacht. Lucrezia Busa erkannte die Wirksamkeit der Leitlinien der Vereinten Nationen und der OECD in Bezug auf verantwortungsvolle Lieferketten an. Jedoch sagte sie, dass zusätzliche Initiativen erforderlich seien, um die Ziele des Green Deal zu erreichen. Zugleich sollte eine Fragmentierung vermieden werden, was die Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Initiative unterstreiche. Frau Busa wies darauf hin, dass die derzeit komplexen und langen Wertschöpfungsketten sowie die kurzfristigen Strategien von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit, das Erreichen der festgelegten Ziele des Green Deals behinderten.


Um diese Probleme anzugehen, ziele die Initiative für nachhaltige Unternehmensführung auf eine obligatorische Sorgfaltspflicht für Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette ab. Die könnte mit einer möglichen Juridifizierung der Sorgfaltspflicht für Vorstände einhergehen, um die langfristige Strategie von Unternehmen zu verbessern und die Interessen anderer Stakeholder zu berücksichtigen. Dieser Rechtsrahmen soll auch für alle Produktionsbereiche gelten und die Risiken für Menschenrechte, Umwelt und Gesellschaft ermitteln. Frau Busa fuhr fort, dass die Initiative auf alle Unternehmen abziele. Je nach Art und Größe des Betriebs seien jedoch unterschiedliche Anwendungen erforderlich. Besonders in Bezug auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU). Der Durchsetzungsmechanismus könne auf dem öffentlichen Recht oder dem Verwaltungsrecht in Kombination mit einem zivilrechtlichen Haftungsmechanismus beruhen. Dennoch gelte es, den internationalen Wettbewerb zu berücksichtigen. Dieser soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gewährleisten, insbesondere mit Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind.

 

Dr. Susanne Knöfel stand in der Diskussion ebenfalls Mitgliedern des Wirtschaftsrats Rede und Antwort. Gemeinsam wurden die Themen Durchsetzungsmechanismen, bestehende branchenspezifische Vorschriften, finanzielle Wertschöpfungsketten, Zertifizierungs- und freiwillige Initiativen sowie die Komplexität von Lieferketten und die Schwierigkeit, die Due Diligence mit ihnen in Einklang zu bringen, erörtert.