Cookie-Einstellungen

Pressemitteilung 24.06.2022
Drucken

Wirtschaftsrat Hamburg fordert Angleichung der Tonnagesteuer an europäisches Niveau

Im Standortwettbewerb für alle dieselben Regeln – sonst Schiffbruch für maritimen Standort Deutschland befürchtet

„Es ist die Aufgabe der Politik, flexibel auf die wirtschaftliche Situation von heute reagieren zu können, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit des Hamburger Wohlstands nicht aufs Spiel zu setzen. Die Tonnagesteuer ist in ihrer jetzigen Form nicht an die Anforderungen der Zeit angepasst“, so Thies G.J. Goldberg, Landesvorsitzender des Hamburger Wirtschaftsrates.

Dr. Johann Wagner, Vorsitzender der Landesfachkommission „Steuern, Haushalt & Finanzen“ erklärt:

„Wie wichtig der Erhalt und Ausbau unserer Schifffahrts- und Hafenkapazitäten nicht nur für unsere exportorientierte Wirtschaft, sondern gerade auch für unsere Versorgungssicherheit sind, wird uns durch die aktuelle Weltlage deutlich vor Augen geführt. Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Offshore-Windparks, spielt die Schifffahrt eine zentrale Rolle. Damit wir bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben auch künftig auf eine funktionierende maritime Infrastruktur setzen können, müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andere europäische Länder, wie zum Beispiel die Niederlande, haben gezeigt, dass etwa durch maßvolle Ausweitungen des Anwendungsbereichs der Tonnagebesteuerung große Effekte erzielt werden können. Deutschland sollte sich hieran ein Beispiel nehmen, damit die heimische maritime Wirtschaft auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb mithalten kann.“

Ursprüngliches Ziel der Tonnagesteuer war es, die Rahmenbedingungen für die deutsche Seeschifffahrt zu verbessern und an die in den europäischen Nachbarländern getroffenen Regelungen anzugleichen. Inzwischen wurden in vielen europäischen Ländern die Tonnageregelungen im Rahmen des nach den Leitlinien bzw. Entscheidungen der Kommission zur Interpretation der Seeverkehrsleitlinien zulässigen Förderhöchstrahmens aber umfassend ausgeweitet. In Deutschland hingegen sind sie seit ihrer Einführung nahezu unverändert ausgestaltet und berücksichtigen so insbesondere die jüngsten wichtigen Änderungen und Anpassungen der Genehmigungspraxis der Kommission etwa zu begünstigten Schiffen bzw. Schiffstypen und Aktivitäten nicht.

Die Landesfachkommission „Steuern, Haushalt & Finanzen“ im Wirtschaftsrat Hamburg hat sich auf ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass endlich auch in Deutschland die fast 25 Jahre alten Regelungen angepasst werden, damit die norddeutschen Standorte im internationalen Wettbewerb der Häfen weiter mithalten können.