Cookie-Einstellungen

Bericht
05.11.2019
Drucken

Aktuelle Tendenzen in Altersvorsorge und Unternehmenssteuer

Bei der Veranstaltung „Aktuelle Tendenzen in Altersvorsorge und Unternehmenssteuer“ lud das Netzwerk Familienunternehmen & Mittelstand zu einem Vortrag von Steuerberaterin Melanie Heithausen, Steuerberater Dr. Alexander Linn und Geschäftsführer der TOP Consultant Herr Hartwig Kraft ein. Im Rahmen der Veranstaltung wurden die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und die Eingliederung in das eigene Unternehmen vorgestellt.
©None

Mit dem Thema „Steuerpolitische Herausforderungen 2020 - Unternehmenssteuern in der Diskussion“ leitet Dr. Alexander Linn den Vortrag ein. Im Hinblick auf die steuerlichen Entwicklungen sind „ die großen Digitalunternehmen wie Google und Amazon besonders betroffen“. Grund dafür ist die Internationalisierung der neuen Gesetzgebungsverfahren, wobei die Umsetzung auf europäischer Ebene von besonderer Bedeutung ist. Aufgrund der zahlreichen neuen Gesetze, die in nationales Recht umgewandelt werde müssen beschreibt Dr. Linn die Zukunft „als die Ruhe vor dem Sturm“.

Frau Melanie Heithausen referierte über die „betriebliche Altersversorgung und ihre steuerlichen Implikationen“. In Deutschland besteht das 3-Schichten-Modell, wobei die Mehrheit nur die 1. Schicht, sogenannte Basisversorgung in Anspruch nimmt. Dahingegen werden kapitalgedeckte Zusatzversorgungen (2. Schicht) und privater Kapital- und Rentenaufbau (3. Schicht) kaum genutzt. Gerade die betriebliche Altersvorsorge wurde besonders von Frau Heithausen in den Fokus gestellt, um den „Unternehmern die Angst davor zu nehmen“. Nicht nur die verschiedenen Durchführungswege, sondern auch die vielen Möglichkeiten der betrieblichen Besteuerung wurden den Teilnehmern schmackhaft gemacht. Auch einen Exkurs zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem Ziel viele zu einem Beitritt zu bestärken, gab die Referentin zum Besten.

 

Herr Hartwig Kraft brachte den Teilnehmern, die Möglichkeit der bezahlten Freistellung von der Arbeitszeit, durch die Zeitwertkonten nahe. Die Wertguthaben können dabei sowohl von den die Arbeitnehmern, als auch durch die Arbeitgeber finanziert werden. Dass das Arbeitsentgelt dabei nicht unangemessen (70-130%) vom Entgelt der vorangegangenen Kalendermonaten abweichen darf, ist für Herrn Kraft von besonderer Bedeutung. Dass das Zeitwertkonto auch für kleine Unternehmen geeignet ist untermauert Herr Kraft durch Praxisbeispiele aus der Chemiebranche und dem Entsorgungsunternehmen.