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Bericht
10.11.2020
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Arbeits- und Steuerrecht nach Corona mit Ingmar Jung, MdB

Zu Gast waren der Jurist und Bundestagsabgeordnete Ingmar Jung sowie die Arbeitsrechtsexpertin Dr. Charlotte Sander. Für den Bereich Steuerrecht sprachen Jobst Wilmanns, Leiter im Bereich Verrechnungspreise bei Deloitte Legal und Mark Heidenreich, Leiter des Bereichs Steuern bei der KSB SE & Co. KGaA.

Zur Bewältigung der Corona-Krise wurden vielfältige Maßnahmen im Arbeits- und Steuerrecht ergriffen. Die digitale Veranstaltung gab einen Überblick über die Änderungen, die im Rahmen der Krise eingetreten sind.
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Ingmar Jung, Jurist und Bundestagsabgeordneter für die Region Wiesbaden, umriss eingangs die aktuell maßgeblich von Rechtsänderungen betroffenen, teilweise temporäreren Eingriffe in die bürgerlichen Grundfreiheiten sowie Änderungen im Zivil- und Insolvenzrecht. Im Hinblick auf die Debatte um die Vereinbarkeit von Grundrechteschutz und Corona-Maßnahmen stellt Jung klar: „Es ist ein Fakt, dass die beschlossenen Pandemiemaßnahmen zur Bekämpfung des Virus mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte einhergehen.“ Das Infektionsschutzgesetz erlaube indes als Rechtsgrundlage der Corona-Vorschriften Eingriffe in das Grundgesetz. „Die aktuellen Maßnahmen sind drastisch, aber rechtmäßig. Im Zuge der Infektionsentwicklung blieb uns keine andere Wahl“, so der Abgeordnete. Änderungen im Geldwäschestrafrecht begrüßt Jung dahingehend, dass die Angleichung an die EU-Rechtsvorgaben dieses praxistauglicher machen würde.

 

Dr. Charlotte Sander, Partnerin bei Deloitte Legal mit dem Schwerpunk Arbeitsrecht, erläuterte die rechtliche Perspektive auf Arbeitsmodelle wie Home-Office oder Kurzarbeit, die in der Krise Zuwachs erführen. Gesetzesbeschlüsse wie das Sozialschutz-Paket II, welches im April diesen Jahres vereinbart worden ist, um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer zu reduzieren, führten dazu, dass Kurzarbeit attraktiver geworden sei. „Im Falle von Kurzarbeit verlagert sich das Betriebsrisiko der Kostendeckung vom Arbeitgeber auf den Staat. Dafür fallen in der Pandemie verschärfte Pflichten zum Arbeitsschutz auf den Arbeitgeber an, die sowohl die reguläre Arbeit, als auch mobile Arbeit oder Home-Office betreffen“, stellt Sander fest.

 

Im Bereich Steuerrecht legte Jobst Wilmanns, Leiter im Bereich Verrechnungspreise bei Deloitte Legal, den Fokus seines Vortrags auf gesamtgesellschaftliche Umwälzungen wie die Digitalisierung. Im Themenkomplex Optimierung und Digitalisierung von Wertschöpfungsketten, müsse die Frage nach den Folgen der steuerlichen Gewinnverteilung gestellt werden. Neue Transaktionen und immaterielle Werte hätten eine große Bedeutung für die steuerliche Bewertung von Industrien, hierzu führt Wilmanns aus: „Die Pandemie hat nicht alle Industrien gleichermaßen getroffen, da jede Industrie unterschiedliche Wertschöpfungsketten und regulatorische Rahmenbedingungen hat.“ Insbesondere in der IT- und Pharma-Branche spreche man hier von ganz anderen Herausforderungen, als dies in der Logistik oder Verkehrsbranche der Fall sei. Bei abweichenden Jahresumsatzprognosen müssten gegebenenfalls Steuerkorrekturrechnungen angefertigt werden.

 

Mark Heidenreich, Leiter des Bereichs Steuern bei der KSB SE & Co. KGaA, ergänzt diese Ausführungen mit einem praktischen Beispiel aus seinem Unternehmen: „Da unsere Führungsgesellschaft KGaA als juristische Person Verluste gemacht hat, haben wir unsere profitablen Tochtergesellschaften in eine Organschaft eingebunden. Im Augenblick sind wir dabei, unsere Verrechnungspreise anzupassen.“