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Bericht
08.04.2019
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Brexit - rechtlich abgesichert auch bei einem "No-Deal"

In den Brexit-Verhandlungen scheint es zu keinem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen, ein „harter Brexit“ wird immer wahrscheinlicher. Wie es für Unternehmen jedoch juristisch aussieht, sollte es tatsächlich zu einem „No Deal“ kommen, wurde im Rahmen einer Veranstaltung auf Einladung der Unternehmernetzwerke Familienunternehmen & Mittelstand und Internationaler Kreis des Wirtschaftsrats Hessen diskutiert. Teilnehmer waren u.a. Michael Lingens, Managing Partner, Charles Russell Speechlys LLP in London, Volker Steimle (Partner) sowie Andrea Metz (Partnerin), Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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„Theoretisch kann es morgen oder übermorgen einen No-Deal geben“, leitete Carola Paschola, Vorsitzende des Netzwerks Internationaler Kreis. Ein Brexit ohne Vereinbarungen über Zölle und andere Handelsbarrieren ist nun jederzeit möglich.

Michael Lingens, Managing Partner bei Charles Russell Speechlys LLP in London, summierte seinen Vortrag über die derzeitige Lage in Großbritannien und der dortigen Wirtschaft mit dem Satz „It´s not about the paperwork, it´s about the people and businesses“. Kleine und mittelständische Unternehmen seien kaum oder überhaupt nicht auf den Brexit vorbereitet, während große Firmen, vor allem aus der Automobilindustrie in Dover schon Vorbereitungen für einen harten Brexit träfen.

Volker Steimle, Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wandte ebenfalls ein, Großbritannien werde „nicht aus einem Akt der Vergeltung drakonische Zölle verhängen“. Bisher seien zwar in den wenigsten Langzeitverträgen Zölle erwähnt, sie ließen sich durch sogenannte „Incoterms“ aber relativ problemlos regeln.

Allerdings sollten Unternehmenskäufe in dieser Zeit wohl überlegt verlaufen. „Wenn ich jetzt ein Unternehmen kaufe, muss ich meine Diligence-Liste um einiges verlängern“, mahnte deswegen Andrea Metz, Partnerin bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und brachte einige Vorschläge, wie schon entstandene Verträge verändert oder aufgelöst werden könnten, ein. Patrick-Lukas Mamok, Associate bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sprach über verschiedene Möglichkeiten, eine Privat Limited Company in Deutschland als deutsche Firma bestehen zu lassen. Als aussichtsreichste Methode sah er die sogenannte „Anwachsung“, wobei das Zeitmanagement in diesem Fall nicht optimal sei.

 

Mit einem kurzen Vortrag über Arbeitnehmerfreizügigkeit schloss sich Achim Braner, Counsel bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Vorrednern an. „Selbst bei einem harten Brexit braucht man beispielsweise erst ab einem Aufenthalt von über drei Monaten ein Visum und auch dann seien die bürokratischen Hürden nicht unüberwindbar“, erläuterte er die Bemühungen. Das Thema Sozialversicherungsrecht nannte er jedoch eine „Black Box“. „Hier wird es spannend sein, weiter zu beobachten“, schloss er.