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Bericht
04.07.2021
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Datensicherheit im Spannungsverhältnis mit Innovationen

Digitale Veranstaltung mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Dr. Fred Jopp und Dr. Christian Schulmeyer
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Über die Auswirkung und Zweckhaftigkeit der Datenschutzgrundverordnung diskutierten in einer digitalen Veranstaltung des Wirtschaftsrates Hessen Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, PD Dr. Fred Jopp, Head of Business Solutions Public Sector, Head of Project Management bei PASS Consulting Group, und Dr. Christian Schulmeyer, Geschäftsführer der Empolis Intelligent Views GmbH.

 

Vor neun Monaten hatte der Bund große Hoffnungen in die Corona-Warn-App gesetzt. Das Resümee ist jedoch ernüchternd. Viele Bürger misstrauen ihr und fürchten, es würden Bewegungsprofile erstellt werden. Andere wiederum sagen, mit weniger Datenschutz wäre die App leistungsfähiger. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Innovation und Sicherheit macht sich auch in vielen weiteren Bereichen bemerkbar. Und während die Geschwindigkeit technologischer Neuentwicklungen ständig zunimmt, büßen viele Tools, angesichts der steigenden Zahl von Cybersecurity-Verstößen, an Vertrauenswürdigkeit ein.

 

Datenschutz ist ein hochaktuelles Thema, welches in vielerlei Hinsicht spaltet. Zunächst müsse man zwischen Datenschutz und Datensicherheit differenzieren, machte Dr. Christian Schulmeyer eingangs deutlich. Innovation und Datensicherheit müssten parallel zueinander ablaufen. Nach drei Jahren Bilanz der Inkraftsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschreibt er die Situation aufgrund von völliger Intransparenz und Überbürokratisierung als katastrophal. Laut Dr. Schulmeyer sagt weit mehr als die Hälfte aller Unternehmen, dass die DSGVO Geschäftsmodelle verkompliziere und der Datenschutz in Deutschland bzw. der Europäischen Union Standortnachteile und damit Wettbewerbsnachteile mit sich ziehen könne.

„Unser Datenschutzgesetz ist ein Nutzungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dies sollte umgekehrt werden“, so Schulmeyer.

 

Prof. Dr. Alexander Roßnagel betont daraufhin: „Es geht beim Datenschutz nicht darum, Daten zu schützen, sondern die Grundrechte von Menschen“, und machte die Zulässigkeit von anonymisierten Daten deutlich. Mit der DSGVO gebe es eine Regelung für eine digitale Gesellschaft, die als Vorbild für andere Staaten fungieren kann. So orientierten sich bereits die Datenschutzgesetze Japans, Brasiliens, Kenias und Indiens an denen der EU.

 

Im Verlauf der Diskussion kam der US-Konzern Microsoft und dessen Videokonferenzsystem "Teams" zur Sprache, das nach dem Gerichtsbeschluss des Europäischen Gerichtshofes zukünftig in Schulen nicht mehr für Videokonferenzen verwendet werden darf.

Die Ursache hierfür sei, dass personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten übertragen werden und die dortige Datenverarbeitung nicht konform mit dem europäischen Grundrechtschutz sei. Im vergangenen Jahr war bis zum 31.07.2021 eine Duldung des Systems von Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, dem vorherigen Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, ausgesprochen worden, da keine adäquaten Alternativen zur Verfügung standen. In Bezug auf Videokonferenzsysteme habe sich dies aber geändert. Es müsse auch beachtet werden, dass sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht auf Schulen im Einzelnen bezog.

 

„In keinem Land der Welt gibt es mehr Regularien als hier bei uns.“, sagt Dr. Christian Schulmeyer. Es sollten deshalb nicht verschärfende Regularien eingeführt werden, sondern eine einheitliche klare Umsetzung und Struktur geben. Zudem solle man den Datenmarkt insgesamt freier gestalten.

 

Weiterhin sei es, laut Dr. Fred Jopp Ziel, das Ungleichgewicht zwischen großen marktmächtigen Unternehmen und kleineren Unternehmen herzustellen, die an den Regularien der Datenschutzverordnungen scheitern. Daher müsse sowohl die Neuschaffung von Vertrauen durch Transparenz, als auch die Überarbeitung der Datenschutzgrundverordnung stattfinden.