Cookie-Einstellungen

Bericht
03.12.2019
Drucken

"Die Anforderungen an den Arbeitnehmer verändern sich stetig, aber insbesondere die "Spielregeln" müssen angepasst werden"

Die Digitalisierung hält Einzug in alle Lebensbereiche und wirkt sich so auch auf die Arbeitswelt aus. Mit dem Begriff Arbeit 4.0 gibt es bereits eine eigene Bezeichnung für die Veränderungen von Arbeitsformen im Zuge der Digitalisierung. Gleichzeitig vernetzt sich die Arbeitswelt weltweit. Doch mit den Veränderungen in den Arbeitsformen verändern sich auch die Arbeitsbedingungen und damit die arbeitsrechtliche Situation. Es stellen sich die Fragen: Wie kann man Unternehmen und ihren Mitarbeitern die flexible Handhabung von Arbeitszeit und –ort erleichtern? Wie ordnet man neue Trends wie Coworking oder Crowdworking arbeitsrechtlich ein? Wie gestalten die Arbeitgeber die Weiterbildung der Arbeitnehmer zur Erlangung von im Zuge der Digitalisierung notwendig werdenden Qualifikationen? Und wie sieht es mit dem Arbeitsschutz aus? Diese und weitere Fragen wurden im Hinblick auf die Leitfrage –Wie kann das bestehende Arbeitsrecht zu einem Arbeitsrecht 4.0 weiterentwickelt werden? –diskutiert werden. Gemeinsam mit Vertretern des Sozialministeriums, Arbeitsrechtlern und Unternehmern wurden die Lösungsansätze diskutiert.
©None

Die Podiumsteilnehmer Carsten Domke (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft), Dirk Meyer (Hauptgeschäftsführer, Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen (HessenChemie)), und Bettina Splittgerber

(Referatsleiterin Arbeitsschutzpolitik und Arbeitnehmer-weiterbildung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration) diskutierten das Thema „Arbeitsrechtliche Herausforderungen für die Arbeitgeber und -nehmer im Zuge der Digitalisierung“, moderiert durch Udo Krauß (SYNK Group). Kernthemen hierbei waren u.a.: agile Betriebe, das Auflösen von Hierarchien, Führung 4.0, flexible Organisationen, neue Arbeitsschutzperspektiven und der damit einhergehende Regulierungsbedarf.

Dirk Meyer betonte: „Die Anforderungen an den Arbeitnehmer verändern sich stark, dadurch müssen die „Spielregeln“ sinnvoll angepasst werden. Auch die Internationalisierung ist dabei ein wichtiger Faktor“. Bettina Splittgerber betonte, dass die Menschen trotz des Tempos der Innovationen, abgeholt werden müssen Die Verständigung über neue Regularien müsse übergreifend geschehen.

Mündige Belegschaften brauchen nicht noch mehr Gesetzesinitiativen, betonte Carsten Domke, es müsse auf betrieblicher Ebene geschaut werden, welche Lösungen geschaffen werden können. Dazu brauche es mehr Optimismus und auch „spielerischen Gestaltungsraum“, erklärte er.

Die zweite Podiumsdiskussion mit dem Schwerpunkt „Einordnung neuer Arbeitsformen (Coworking, Crowdworking, HomeOffice) in das bestehende Arbeitsrecht“ wurde von Alexander Wilhelm (InterSearch Executive) moderiert. Podiumsteilnehmer waren Dr. Christoph Kahlenberg (Manager Randstad Akademie, Randstad Gruppe Deutschland), Dr. Martin Nebeling (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner, Bird & Bird LLP) und Thomas Schulz (Geschäftsführer, AllOfficeCentersGmbH). Neumaßnahmen werden insbesondere für die Höchstüberlassungszeit, Statusfeststellungsverfahren und in der Kennzeichnungspflicht gefordert.

Der Trend hin zum Freelancing spielte eine wichtige Rolle bei der Diskussion. Denn neue Werte bestimmen die Arbeitswelt: Das Hobby zum Beruf machen, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, Freude an der Arbeit und Flexibilität stehen im Mittelpunkt. Die spezialisierte Expertise der Freelancer sei eines ihrer stärksten Argumente und sichere ihnen eine entsprechende Auftragslage, allerdings gehen mit dieser Form des Arbeitens viele neue Anforderungen an das Arbeitsrecht einher.

Im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse muss Klarheit über die rechtlichen Bestimmungen zu Coworking, mobilem Arbeiten und Crowdworking geschaffen werden.