"Die Anforderungen an den Arbeitnehmer verändern sich stetig, aber insbesondere die "Spielregeln" müssen angepasst werden"
Die Podiumsteilnehmer Carsten Domke (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle Partnerschaft), Dirk Meyer (Hauptgeschäftsführer, Arbeitgeberverband Chemie und verwandte Industrien für das Land Hessen (HessenChemie)), und Bettina Splittgerber
(Referatsleiterin Arbeitsschutzpolitik und Arbeitnehmer-weiterbildung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration) diskutierten das Thema „Arbeitsrechtliche Herausforderungen für die Arbeitgeber und -nehmer im Zuge der Digitalisierung“, moderiert durch Udo Krauß (SYNK Group). Kernthemen hierbei waren u.a.: agile Betriebe, das Auflösen von Hierarchien, Führung 4.0, flexible Organisationen, neue Arbeitsschutzperspektiven und der damit einhergehende Regulierungsbedarf.
Dirk Meyer betonte: „Die Anforderungen an den Arbeitnehmer verändern sich stark, dadurch müssen die „Spielregeln“ sinnvoll angepasst werden. Auch die Internationalisierung ist dabei ein wichtiger Faktor“. Bettina Splittgerber betonte, dass die Menschen trotz des Tempos der Innovationen, abgeholt werden müssen Die Verständigung über neue Regularien müsse übergreifend geschehen.
Mündige Belegschaften brauchen nicht noch mehr Gesetzesinitiativen, betonte Carsten Domke, es müsse auf betrieblicher Ebene geschaut werden, welche Lösungen geschaffen werden können. Dazu brauche es mehr Optimismus und auch „spielerischen Gestaltungsraum“, erklärte er.
Die zweite Podiumsdiskussion mit dem Schwerpunkt „Einordnung neuer Arbeitsformen (Coworking, Crowdworking, HomeOffice) in das bestehende Arbeitsrecht“ wurde von Alexander Wilhelm (InterSearch Executive) moderiert. Podiumsteilnehmer waren Dr. Christoph Kahlenberg (Manager Randstad Akademie, Randstad Gruppe Deutschland), Dr. Martin Nebeling (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner, Bird & Bird LLP) und Thomas Schulz (Geschäftsführer, AllOfficeCentersGmbH). Neumaßnahmen werden insbesondere für die Höchstüberlassungszeit, Statusfeststellungsverfahren und in der Kennzeichnungspflicht gefordert.
Der Trend hin zum Freelancing spielte eine wichtige Rolle bei der Diskussion. Denn neue Werte bestimmen die Arbeitswelt: Das Hobby zum Beruf machen, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung, Freude an der Arbeit und Flexibilität stehen im Mittelpunkt. Die spezialisierte Expertise der Freelancer sei eines ihrer stärksten Argumente und sichere ihnen eine entsprechende Auftragslage, allerdings gehen mit dieser Form des Arbeitens viele neue Anforderungen an das Arbeitsrecht einher.
Im Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteresse muss Klarheit über die rechtlichen Bestimmungen zu Coworking, mobilem Arbeiten und Crowdworking geschaffen werden.